Stadtrat Weiglein ist auf Grund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich unaufgefordert in den Zuhörerbereich.

 

Bauamtsleiter Graumann erinnert an die Vorstellung des Bauvorhabens im September 2012, informiert über den Erwerb des erforderlichen Grundes durch den Eigentümer, dass die Planungen mit der Stadt Kitzingen fortgesetzt abgestimmt wurden und erklärt die Fassadenabwicklung sowie das Konzept erneut an Hand von Plänen.

Das gesamte Areal sei planungsrechtlich nach § 34 BauGB einzuordnen, so seien zwei wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes zu nennen.

Zum einen könne in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt ein Abriss des Gebäudes erfolgen. Laut Aussagen des Investors solle an dieser Stelle eine nahezu originalgetreue Neuerrichtung erfolgen. Auch eine Nutzung für die Gaststätte bzw. Speiseeinrichtung für die Wohnanlage werde er erhalten.

Zum anderen sei ein Teil der Stadtmauer zu integrieren, was durch den Investor zu einem großen Teil eingearbeitet wurde.

Abschließend erläutert Bauamtsleiter Graumann, dass der Bauantrag vorliege und die Verwaltung eine Bescheidung anstrebe, daher bittet er um Zustimmung zum Beschlussentwurf.

 

Bauamtsleiter Graumann geht auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.

Insbesondere bestätigt er, dass laut Stellplatzsatzung kein Zwang zur Schaffung weiterer Parkflächen bestehe. Weiter informiert er, dass der Bauwerber das Inventar im Inneren des „Goldenen Löwen“ erhalten möchte.

Da der Entwurf hinsichtlich der Gauben noch überarbeitet werden muss, werde Bauamtsleiter Graumann der Bitte nachkommen, den Investor auf die bestehende Gestaltungssatzung hinzuweisen.

 

Stadtrat Schmidt regt an, die Formulierung unter Punkt 2 des Beschlussentwurfes insoweit zu ändern, dass der Beschluss auf die Vorgaben beschränkt wird und unter Punkt 3 die Verwaltung beauftragt wird, bezüglich der Empfehlungen Gespräche mit dem Bauwerber zu führen.

Bauamtsleiter Graumann sagt die Änderung des Beschlusses zu.

 

Stadtrat Schmidt erfragt, ob wegen der Höhe der mittleren Wohnanlage durch Nachbarbeteiligung das Einverständnis eingeholt wurde und, ob dies die Abstandflächen beeinflusst.

Bauamtsleiter Graumann werde dies erfragen bzw. prüfen.

 

Stadtrat Heisel bittet um Fragestellung durch Stadträtin Kahnt und ihr somit eine Wortmeldung zuzusprechen. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Stadträtin Kahnt hält die Wertigkeit der Bauweise für die Häuser für sehr wichtig und möchte wissen, was vorgesehen ist. Bauamtsleiter Graumann erklärt, es sei Putzfassade mit entsprechender Farbgestaltung geplant, welche Substanz darunter ist, könne er nicht sagen.

 

Stadtrat Heisel hält die Beibehaltung des Altstadtcharakters für enorm wichtig, insbesondere durch die Farbgestaltung. Bauamtsleiter Graumann stellt klar, dass die Stadt Kitzingen von vorn herein den Willen dargelegt habe, dass die einzelnen Gebäude getrennt noch erkennbar sind. Dies geschehe durch die bauliche Höhenstaffelung. Die Farbgestaltung liege abschließend noch nicht vor, aber auch hier hofft die Verwaltung auf keine futuristische Planung.

 

Stadträtin Wallrapp erfragt die Parksituation, da sie der Ansicht ist, dass die Schaffung von Parkplätzen für eine derart große Wohnanlage notwendig sei. In diesem Zusammenhang erfragt sie, ob der Investor den Erwerb der derzeit städtischen Parkfläche (Flurnummer 388) anstrebe.

Weiter möchte sie den vorgesehenen Zeitrahmen in Erfahrung bringen.

Bauamtsleiter Graumann informiert, dass ein Kauf der Fläche angefragt wurde, die Stadt dies aber nicht wollte, da in dem Bereich auch öffentliches Parken möglich sein sollte. Als Kompromiss wurde ihm vorgeschlagen, auf dem Areal Flächen für Kurzzeitparken zu realisieren. Eine Prüfung der Sachlage erfolge aber derzeit. Bezüglich des Zeitplans könne er keine Auskunft geben, dies werde er eruieren.


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt dem Bau einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen in der Lindenstraße 15, 17 mit Würzburger Straße 25 (ehemals „Goldener Löwe“) in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der unter Punkt 5 (des Sachvortrages) formulierten Vorgaben zu.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Punkt 5 aufgeführten Empfehlungen, mit dem Bauwerber zu besprechen.