2. Bürgermeister May stellt seine persönliche Beteiligung fest und informiert, dass auf Grund dessen nach § 17 Abs. 2 GeschO Stadtrat Heisel als dienstältestes (und bei gleichem Dienstalter lebensältestes) Stadtratsmitglied die Leitung der Sitzung übernehmen werde.

 

Stadträtin Wallrapp widerspricht dieser Aussage, da zum einen der Tagesordnungspunkt von 2. Bürgermeister May auf Grund der Befangenheit nicht aufgerufen hätte werden dürfen und zum anderen sei der Vorsitz in Ausschüssen laut § 7 Abs. 3 GeschO vom Oberbürgermeister, einem Stellvertreter oder einem vom Stadtrat gewählten Vertreter zu übertragen. Da dies nicht erfolgt ist, sei keine Sitzungsleitung möglich. Der Tagesordnungspunkt hätte schon im Vorfeld von der Tagesordnung genommen werden müssen.

 

Assessorin Näck-Schoor erklärt, die Prüfung sei durch das Hauptamt erfolgt, bestätigt aber nach kurzfristiger Prüfung die Auslegungen von Frau Wallrapp.