Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung und stellt dar, dass der Auftrag an das Büro DSK zu einen Preis in Höhe von 47.600,00 € vergeben werden sollte.

 

Bürgermeister Christof findet es nicht gut, wenn der Preis alleine den Ausschlag für eine Vergabe sein soll. Er gibt zu bedenken, dass lediglich die Verwaltung die Vorgaben gemacht habe und der Stadtrat nicht ausreichend Zeit hatte, sich entsprechend damit zu beschäftigen. Er gibt zu bedenken, dass bei einem derart geringen Angebot mit Nachträgen zu rechnen sei. Auch wenn er als Antragssteller der Initiator des Ganzen sei, könne er sich mit dem Vorgehen der Verwaltung nicht einverstanden erklären.

 

Stadtrat Pauluhn gibt zu Protokoll, dass er gegen das Konzept stimmen werde, nachdem er sich ebenfalls nicht vorstellen könne, dass bei diesem pauschalen Angebot ein für die Stadt Kitzingen befriedigendes Ergebnis herauskomme.

 

Bauamtsleiter Graumann widerspricht hinsichtlich der Aussagen von Bürgermeister Christof, dass die gesamte Aufgabenstellung intensiv im Stadtentwicklungsbeirate beraten wurde und die Büros gemeinsam mit dem Antragsteller herausgesucht wurden.

 

Stadtrat Schmidt bittet um Aufnahme einer Ziffer 5, wonach die Vergabe nur vorbehaltlich einer Förderzusage zu erfolgen hat.


 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

 

2.    Der Auftrag zur Erstellung eines Wohnraumkonzeptes 2030 für die Stadt Kitzingen wird an das Büro DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG in Nürnberg vergeben.

 

3.    Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) und der Prioritäten (Anlage 2 der Sitzungsvorlage).

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag für die Leistungserbringung abzuschließen.

5.    Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich einer Förderzusage der Regierung von Unterfranken.