Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Budgetüberträge, die für das Jahr 2012 noch beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen werden müssen. Er erkundigt sich nach Fragen.

 

Stadträtin Wallrapp erklärt, dass in der Sitzung im Juli sämtliche Budgetüberträge abgesetzt wurden, nachdem die Budgetverantwortlichen zu den freiwilligen Leistungen Ziele definieren sollten, was mit den finanziellen Mitteln umgesetzt werde. Sie weist darauf hin, dass bei den Einrichtungen „Alte Synagoge, Volkshochschule, Stadtjugendpflege, Musikschule, Bücherei, Museum“ seit 2007 eine Steigerung von 6,7 Mio. € eingetreten sei. Sie möchte die Leistungen der benannten Einrichtungen nicht schmälern, jedoch müsse man die Kostenentwicklung – insbesondere bei den freiwilligen Leistungen – im Blick haben. Diese Zieldefinitionen habe sie sich in schriftlicher Form erwartet. Bei allen weiteren Budgets dürfte eigentlich kein Diskussionsbedarf bestehen.

 

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass damit auch gezeigt werde, dass die Stadt sehr viel Geld für die Bürgerinnen und Bürger investiere und hohe Mittel für die weichen Standortfaktoren bereitstelle. Die entscheidende Frage sei, welche Mittel möchte der Stadtrat für die freiwilligen Leistungen zur Verfügung stellen. Die Steigerung in den vergangenen Jahren resultiert überwiegend aus den Personalkosten, wobei den Budgetverantwortlichen bei den übrigen Ansätzen kaum Handlungsspielraum bleibe. Seiner Auffassung nach sei die Budgetierung nur dort sinnvoll, wenn beispielsweise Einnahmen generiert werden können, die für Mehrausgaben verwenden werden. Alle weiteren Budgets könnten seiner Auffassung nach aufgelöst werden, nachdem hierbei lediglich Verwaltungsaufwand entstehe, ohne dass ein Cent mehr in den Kassen der Stadt sei.

Stadtrat Schmidt verweist ebenfalls auf die Erhöhungen bei den freiwilligen Leistungen und erklärt, dass Mehrausgaben durch Mehreinnahmen abgefangen werden sollten und verweist beispielhaft auf die Einnahmen der Bücherei, die 2007 noch 32.000,00 € betrugen und im Jahr 2012 31.000,00 €. Seiner Auffassung nach sind die Ausgabensteigerungen nicht ausschließlich auf die Personalkosten zurückzuführen. Es ärgere ihn, dass jedes Jahr die gleiche Diskussion geführt werde, jedoch keine Änderung eintrete.

 

Stadtkämmerer Weber stellt dar, dass er lediglich die von Stadträtin Wallrapp benannten Budgets als sinnvoll erachte, da alle übrigen Budgets nicht steuerbar seien. Insofern sei der Aufwand auch für den Stadtrat ein anderer, wenn lediglich sechs oder sieben Budgets mit Zielen als wenn 29 Budgets beraten werden. Er bestätigt, dass die Stadt laut Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Entwicklung der freiwilligen Leistungen im Blick haben sollte. Bei den vorliegenden Abrechnungen, die für das Jahr 2012 vorliegen und lediglich zur Kenntnis bzw. in drei Fällen eine Beschlussfassung notwendig ist, könne nichts mehr geändert werden. Für die Zukunft sei es sinnvoll, dass nur noch die Einrichtungen, die sich über Einnahmen finanzieren und insoweit einen Handlungsspielraum haben, budgetiert werden. Dann könnte bei den Haushaltsberatungen zum Verwaltungshaushalt zu Beginn eines Jahres die Ziele und die Budgetsummen der einzelnen Einrichtungen ausführlich beraten werden.

Stadträtin Kahnt gibt zu bedenken, dass zur Attraktivitätssteigerung der Einrichtungen entsprechende Ausgaben nötig seien, um die Nutzer auch halten zu können.

Stadtrat Weiglein verweist auf die Budgetierungsrichtlinien aus dem Jahr 2002, die 2006 geändert wurden und erklärt, dass darin bereits alles geregelt sei, man sich nur daran halten müsse. Beispielsweise seien dort auch Zielvereinbarungen geregelt. Er gibt zu bedenken, dass man durch die Auflösung der Budgets den Budgetverantwortlichen die Verantwortung wegnehme, was mit den Mitteln umgesetzt werden soll. Diese liege dann wieder beim Stadtrat.

Stadtrat Stiller ist der Auffassung, dass es die Aufgabe der zuständigen Amtsleiter sei, mit den einzelnen Budgetverantwortlichen die Ziele zu vereinbaren. Dies könne nicht die Aufgabe der Kämmerei sein.

 

Bürgermeister Christof stellt dar, dass die Richtlinien nach elf Jahren auch entsprechend angepasst werden können. Er stellt den Antrag, dass bis zur Beratung des Verwaltungshaushaltes die Budgets zu den freiwilligen Einrichtung entsprechend mit Zielsetzungen aufbereitet werden, worüber entsprechend diskutiert werden könnte. In diesem Zusammenhang könne auch eine Diskussion geführt werden, welche Budgets ggf. aufgelöst werden können.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Budgetierung und die notwendige Zielsetzung, wobei manche Stadträte zu bedenken geben, dass man den budgetierten Einrichtungen hiermit die Verantwortung nehme. Hierzu wird entgegengesetzt, dass lediglich der Rahmen als Ziel festgesetzt werden sollte und die Budgetverantwortlichen über Einzelmaßnahmen entscheiden sollen. Darüber hinaus wird über die Systematik der Budgets diskutiert und festgestellt, dass beispielsweise die Betriebskosten kaum steuerbar seinen und einen erheblichen Teil des Budgets ausmachen.

Im Rahmen der Diskussion wird deutlich, dass der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung, teile der Budgets aufzulösen, folgen könne. Somit sollte weiterhin budgetiert bleiben „Alte Synagoge, Stadtarchiv, Städt. Museum, Stadtbücherei, Musikschule, Volkshochschule“.

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass die Verwaltung prüfen werde, inwiefern auch die Gärtnerei bzw. der Bauhof budgetiert bleiben sollte, nachdem beide Einrichtungen ebenfalls über die Einnahmen eine Steuerungsmöglichkeit hätten.

Alle weiteren Budgets könnten aufgelöst und ausschließlich über den städtischen Haushalt überwacht werden. Hierzu wird die Verwaltung einen Vorschlag für die Stadtratssitzung am 12.12.2013 vorbereiten.

Stadtrat Schmidt ist ferner der Auffassung, dass auch die Stadtjugendpflege weiterhin budgetiert sein sollte, nachdem der Jugendbereich ebenfalls eine freiwillige Leistung sei.

 

Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Budgetierung bittet Oberbürgermeister Müller um Abstimmung des Antrags von Bürgermeister Christof, dass die budgetierten Einrichtungen mit Handlungsspielraum rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen die Zielrichtungen der Budgets vorlegen.


Mit dem Antrag von Bürgermeister Christof besteht Einverständnis.

Die budgetierten Einrichtungen sollen bis zur Beratung des Verwaltungshaushaltes Zielsetzungen zu ihrer Budgetsumme vorlegen.