Beschluss: Ohne Abstimmung

 

Vom Ergebnis des Vermögensnachweises 2012 wird gem. Art. 102 GO i.V.m. §§ 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.

 

Vermögen zum Jahresabschluss 2012:

 

1.    Vermögen nach § 77 Abs. 2 Nr. 1, § 81 Abs. 1 und § 76 KommHV-Kameralistik

1.1  Forderungen aus Geldanlagen (Allgemeine Rücklage)                      8.305.369,00 €

1.2  Forderungen aus Darlehen                                                               11.867.230,71 €

1.3  Beteiligungen                                                                                          141.698,14 €

       (daneben 5,4 % Anteil aus Kommunaler Trägerschaft für

  Sparkasse Mainfranken Würzburg und 4,69 % Anteil an

  der Giltholzgemeinschaft)

1.4 Anlagevermögen kostenrechnender sowie anderer Einrichtungen

       (Restbuchwerte lt. Anlagennachweise)                                            53.396.221,87 €

       Summe:                                                                                             73.710.519,72 €

 

2.    Schulden und Rücklagen nach § 77 Abs. 2 Nr. 2, § 81 Abs. 2 KommHV-Kameralistik

2.1  Schulden aus Krediten                                                                      12.449,727,14 €

2.2   Allgemeine Rücklage                                                                        10.649.422,19 €

 

Nachrichtlich:

A)  Das Bestandsverzeichnis nach § 75 Abs. 1 KommHV-Kameralistik wurde für das bewegliche Vermögen sowie für die Grundstücke erstellt.

 

Zum 31.12.2012 betrug die Grundstücksfläche 8.288.939 m².

Der Bodenwert der bebauten und unbebauten Grundstücke

 

betrug zum 31.12.2012                                      51.776.355,99 €

davon im Anlagennachweis erfasst:                  - 9.771.839,43 €

Differenz:                                                            42.004.516,56 €

 

Das Bestandsverzeichnis erfasst sämtliche Grundstücke der Stadt Kitzingen, der Anlagennachweis nur einen Teil der Grundstücke. Daher wurde der im Bestandsverzeich-nis enthaltene Bodenwert bereinigt.

 

B)  Bürgschaften:

 

Der Stand der von der Stadt Kitzingen übernommenen Bürgschaften betrug zum 31.12.2012:

 

für die Kitzinger BauGmbH                                     933.847,38 €

für die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH                    383.469,09 €

für die Stiftung Kulturzentrum

Fasching-Fastnacht-Karneval-Kitzingen                 354.000,00 €

Summe:                                                                1.671.316,47 €

 

Zusätzlich bestehen je eine Bürgschaft zugunsten der Kitzinger BauGmbH und der Stadtbetriebe GmbH für die Zusatzversorgung bei der Bayer. Versicherungskammer, die der Höhe nach nicht beziffert werden kann.

 

C) Sicherheiten zugunsten Dritter:

Am Erbbaurecht an den Grundstücken Karlsbader Str. 6 und 8 wurden Grundschulden bestellt, der Stand zum 31.12.2012 betrug:                                                  700.000,00 €

 

D) Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug die Allgemeine Rücklage 8.305.369,00 €,

zum Jahresabschluss waren es 10.649.422,19 €.

 

 

 

Zum 31.12.2012 waren Gelder in Höhe von 8.305.369,00 € zinsbringend angelegt, durch den Jahresabschluss konnte eine Zuführung an die Rücklage in Höhe von 2.344.053,19 € erfolgen, welche als Innerer Kassenkredit ausgewiesen wurde.

 

E) Die Anlagenachweise erfassen die kostenrechnenden Einrichtungen "Abwasserbe-

seitigung“ und "Städtische Friedhöfe“.

 

Daneben sind weitere Einrichtungen enthalten:

 

EDV-Ausstattung, Schülerbeförderung, Städtisches Archiv, Städtisches Museum,

Städtische Musikschule, Kleingärten Eselsberg, Stadtgärtnerei, Photovoltaikanlage,

Städt. Bauhof, Wohnmobilstellplatz, Schiffsanlegestelle, Wohngrundstücke, Obdachlosenunterkünfte.

 

Neu aufgenommen wurde die D. Paul-Eber-Schule, außerdem wurde die Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes eingearbeitet.