Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 7

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Sitzung zur Beratung des Vermögenshaushaltes am 19.11.2013 und der Einigkeit, dass nur noch die im Beschlussentwurf aufgeführten Einrichtungen weiterhin budgetiert sein sollen.

Stadträtin Dr. Endres-Paul könne nicht verstehen, weshalb es sich dabei nur um die kulturellen Einrichtungen handeln soll. Mit der Abschaffung der Budgets gebe man sich ein wichtiges Kontrollinstrument aus der Hand und nehme den Mitarbeitern die Verantwortung. Ihrer Auffassung nach sei es wichtiger, sämtliche Budgets auf realistischer Basis neu zu berechnen.

Stadtrat Schmidt ist der Auffassung, dass auch die Stadtjugendpflege weiterhin budgetiert sein sollte.

Stadträtin Wallrapp stimmt zu, dass verschiedene Budgets zu Pflichtaufgaben, bei denen kein Handlungsspiel bestehe, abgeschafft werden können. Jedoch erkennt sie weitere Einrichtungen (Tourist-Info, Verkehrsüberwachung), bei denen die Budgetierung weiterhin Sinn mache.

 

Stadtkämmerer Weber stellt dar, dass man mit der Abschaffung der Budgets nicht die Kontrolle aus der Hand gebe und darüber hinaus gleichwohl bei den Einrichtungen auch ohne Budgetierung am Jahresende die Rechnungsergebnisse der Unterabschnitte abgebildet werden können.

 

Oberbürgermeister Müller sagt zu, auch die Stadtjugendpflege aufzunehmen, die im Nachgang zur Sitzung der Haushaltsberatungen bereits Bereitschaft signalisiert habe, weiterhin budgetiert zu bleiben. Ansonsten wundere er sich, dass nun über weitere Einrichtungen diskutiert werde, obwohl in der seinerzeitigen Sitzung Einigkeit zu den genannten Einrichtungen bestand.


 

1.  Der Stadtrat beschließt ab dem Haushaltsjahr 2014 folgende Budgets:

 

-       Alte Synagoge, UA 3009

-       Städtisches Archiv, UA 3111

-       Städtisches Museum, UA 3200

-       Musikschule, UA 3331

-       Volkshochschule, UA 3501

-       Stadtbücherei, UA 3521

-       Jugendpflege Jungstil, UA 4605

 

Die Budgetverantwortlichen erstellen ab dem Haushaltsjahr 2014 (für 2014 bis zum 15.01.2014) jährlich  eine Budgetplanung, aus der ersichtlich ist, welche inhaltlichen und welche wirtschaftlichen Ziele im Haushaltsjahr verfolgt werden. Diese Zielsetzungen sind mit dem jährlichen Beschlussentwurf für das zu gewährende Budget vorzulegen und zu erläutern. Über die Kostenentwicklung des Budgets wird mit der Vorlage der Budgetabrechnung, unabhängig von der Höhe des Übertrages der Stadtrat umfassend informiert.

 

 

2.  Folgende Einrichtungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 nicht mehr als Budgets geführt:

 

-       Standesamt, UA 0501

-       EDV, UA 0601

-       Verkehrsüberwachung (Parkplätze/Parkscheinautomaten), UA 1122 und 6815

-       Feuerwehren, UA 1300

-       Schulen Betriebskosten, UA 2111, 2112, 2121, 2122, 2431

-       Sportanlagen, UA 2140, 2141, 5601, 5602, 5603, 5651, 5652

-       Heimat- und Kulturpflege, UA 3400

-       Straßen, Wege, Plätze etc., UA 5800, 5921, 5931, 6300, 6500, 6600, 6709,

6751, 6752, 6900, 7850

-       Abwasserbeseitigung, UA 7000, 7002, 7006, 7146, 7189

-       Friedhöfe, UA 7510, 7511, 7512, 7513, 7514, 7515, 7516

-       Sonstige öffentliche Einrichtungen, UA 7600, 7690, 7691, 7692, 7693

-       Touristinformation, UA 7901

-       Forstbetrieb, UA 8551

-       Wohn- und Geschäftsgrundstücke, UA 8801

-       Sonstiges allgemeines Grundvermögen, UA 8891

-       Stadtgärtnerei, UA 5821

-       Bauhof, 7711

 

Bei vorgenannten Einrichtungen ist der Einfluss der Verantwortlichen auf die Höhe der Einnahmen stark begrenzt.

Die Entwicklung der Ausgaben ist auch bei vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der Haushaltsüberwachung zu kontrollieren.

 

3.  Die Beträge für den Sachaufwand der Schulen:

 

-       St Hedwig-Schule, UA 2111

-       Grundschule Siedlung, UA 2112

-       D Paul-Eber-Schule, UA 2121

-       Mittelschule Siedlung, UA 2122

-       Wirtschaftsschule, UA 2431

werden weiterhin mit den Basissätzen gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.03.2011 ermittelt.

Festgelegte Basissätze:      65,00 Euro/Kind Grundschule

                                          116,00 Euro/Kind Mittel- und Wirtschaftsschule