Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1

Oberbürgermeister Müller geht kurz auf den Sachvortrag ein.

Stadtrat Steinruck verweist auf das Grundstück 5062/10 der Firma Mager, worauf im Nachhinein eine unter dem Grundstück befindliche Leitung der LKW als Grunddienstbarkeit eingetragen werden soll. Der Eigentümer könne damit keine Erweiterung an seinem Betrieb vornehmen. Er möchte wissen, wie man damit umgehe.

Oberbürgermeister Müller könne sich dies nicht vorstellen und sagt zu, dies zu prüfen.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.11. bis einschließlich 06.12.2013 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

3.    Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ in der Fassung der 4. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 12.12.2013, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 12.12.2013 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.