Oberbürgermeister Müller geht ausführlich auf den Sachverhalt ein. Durch die Investitionsförderung und der anschließenden vertraglichen Absicherung würde der LSC über 10 Jahre den Sonderlandeplatz betreiben. Insofern sei die Stadt Kitzingen im Betrieb Außen vor und spare sich die Betriebskosten. Eine Auszahlung des Betrages erfolge jedoch erst wenn die luftfahrtrechtliche Genehmigung vorliege sowie der Vertrag ausgehandelt sei.

Bürgermeister Christof stellt dar, dass noch viele Prüfungen vorgenommen werden müssen und verweist auf die Aspekte „Lärm“ und „Umwelt“. Darüber hinaus seien die Berechnungen zu prüfen, die sich nochmals von der der Stadt Kitzingen vorliegende Kalkulation der Firma CDM unterscheidet. Er gibt zu bedenken, dass das Genehmigungsverfahren nochmals komplett durchlaufen werden müsse. Außerdem bittet er um Klärung, ob die gezielte Förderung eines Betriebes mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Oberbürgermeister Müller erklärt hinsichtlich des Verfahrens, dass dies nicht nochmals von vorne begonnen werden müsse, sondern in einem verkürzen Verfahren durchgeführt werden könne.

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass der Beschluss gegenwärtig dafür diene, die Mittel in den Haushalt einzustellen. Es haben bislang noch keine Prüfungen und Verhandlungen stattgefunden.

Auf die Bedenken, dass man mit der Einstellung in den Haushalt Fakten schaffe, stellt Stadtkämmerer Weber dar, dass der Haushalt keine Außenwirkung haben und sich darauf kein Recht abgeleitet werden könne.


 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die Stadt Kitzingen fördert das Infrastrukturprojekt Sonderlandeplatz Kitzingen mit

einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von max. 300.000 €. Dieser ist in den Haushalt 2014 einzustellen.

 

2. Die Kosten sind mit entsprechenden Rechnungen durch den Betreiber bzw. den

Eigentümer zu belegen.

 

3.  Ein jährlicher Betriebskostenzuschuss wird nicht gewährt.

 

4.  Der luftrechtliche Genehmigungsantrag der Stadt wird freigegeben.