Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 21

Stadträtin Schmidt geht auf ihren Antrag ein und verweist auf Familien, die seit Jahren in den Notwohngebieten leben. Für diese sollten soziale Kriterien gefunden werden, damit diese leichter eine reguläre Wohnung finden können. Dies sollte vor allem für Familien, Alleinstehende sowie werdende Mütter gelten. Sie verweist auf ein Punktesystem aus den früheren Jahren, wonach die Wohnungsvergabe vorgenommen wurde. Sie bittet um Zustimmung zu ihrem Antrag.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass die Verwaltung bei der Vergabe bereits soziale Kriterien beachte und beispielsweise die Schufa-Auskunft nicht immer als alleiniges Kriterium hergenommen werde. Es müsse stets der Einzelfall betrachtet werden. Selbst bei einem Punktesystem könne eine ungerechte Vergabe erfolgen.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Vergabe von Wohnungen, wobei die Mehrheit der Auffassung ist, dass die Vergabe durch die Verwaltung bzw. die Bau GmbH nach einem sehr sozialen Aspekt erfolge und es trotzdem immer wieder Härtefälle in den Notwohngebieten gebe. Dabei wird auch auf den früheren Wohnungssenat verwiesen, bei dem eine Vergabe nicht immer gerecht abgelaufen sei. Die Mehrheit der Stadträte ist der Auffassung, dass es bei der bisherigen Praxis bleiben sollte.

 

Nach weiterer Diskussion zum Antrag stellt Stadtrat Müller den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

beschlossen              dafür 24  dagegen 5

 

Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte besteht Einverständnis.

 


 

Wir beantragen deshalb schnellstmöglich die Festlegung von sozialen Kriterien für die Vergabe der städtischen Wohnungen durch den Stadtrat, an denen sich die BauGmbH verbindlich zu halten hat.

 

Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn auch die BauGmbH sich diesen sozialen Kriterien anschließen würde.