Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6

Stadträtin Wallrapp ärgert sich, dass die Kosten gegenüber der ersten Planung um 50 % gestiegen seien, was im Wesentlichen an der Notwendigkeit eines Aufzuges liege.

Im Folgenden wird festgestellt, dass ein Aufzug normalerweise bei sämtlichen Schule Pflicht sein müsse und man dies bereits im Vorfeld hätte feststellen können.

 

Oberbürgermeister Müller erwidert, dass die Kostenerhöhung nicht ausschließlich aus dem Einbau des Aufzuges rühre. Mit Blick auf das geänderte Raumprogramm habe eine umfassende Umplanung stattgefunden. Bei der weiteren Planung wurde nicht mehr ausschließlich das Erdgeschoss einbezogen, weshalb der Aufzug dann notwendig und entsprechend eingeplant wurde.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Architekturbüro Stürzenhofecker, Kitzingen wird mit der Erarbeitung der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt.

 

3.    Die für die Maßnahme erforderlichen Planungsaufträge für die Fachplaner werden wie folgt vergeben:

 

a)    Mit der Elektrofachplanung wird das Ingenieurbüro Pfenning, Ochsenfurt beauftragt.

Die Bruttoauftragssumme liegt derzeit bei 89.458,10 €.

 

b)    Die Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärfachplanung erhält das Planungsbüro Leibold, Volkach.

Die Bruttoauftragssumme liegt derzeit bei 107.668,79 €.

 

c)    Für die Tragwerksplanung erhält das Ingenieurbüro Bilz, Kitzingen den Auftrag.

Die Bruttoauftragssumme liegt derzeit bei 90.146,93 €.

 

d)    Mit der Erstellung des Brandschutznachweises wird das Architekturbüro Stürzenhofecker, Kitzingen beauftragt.

Die Bruttoauftragssumme liegt derzeit bei 8.092,00 €.

 

 

 

e)    Den Auftrag für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erhält das Architekturbüro Küster.

Die Bruttoauftragssumme liegt derzeit bei 5.807,20 €.

 

f)     Die Außenanlagenplanung wird separat beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

 

4.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 4.470.000,00 € sind im Haushalt bereitzustellen.

 

5.    Nach Vorlage der Kostenberechnung mit Bearbeitung der Leistungsphase 3, kann  eine erneute Anpassung der Kosten nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Herr Oberbürgermeister ermächtigt, die Erweiterung der Honorarverträge mit dem Architekten und den Fachingenieuren zu beauftragen.

 

6.    Der Hort wird an der Grund- und Mittelschule Siedlung realisiert. Die Honorarkosten unter Punkt 2 und 3 sind entsprechend anzupassen. Grundlage hierfür sind die dafür angepassten Planungen des Büros Stürzenhofecker.

Der Herr Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Honorarverträge für Architekt und Ingenieure zu erweitern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.159.500,00 € sind im Haushalt bereitzustellen.