Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

 

A. Herr Haupt geht kurz auf die zu errichteten Lärmschutzwände sowie die dafür notwendige Vereinbarung mit der DB Netz AG ein.

Auf Nachfrage von verschiedenen Stadträten, weshalb bei bestimmten Stellen kein Lärmschutz errichtet werde, verweist Herr Haupt auf die Berechnungen, die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde lagen und aufgrund derer an bestimmen Stellen kein Lärmschutz notwendig sei. Dabei verweist er auch auf die örtlichen Gegebenheiten (Böschung, Straße sitzt tiefer) in manchen Bereichen.

Stadtrat Rank stellt den Antrag, vor der Fertigstellung der Lärmschutzwand eine Referenzmessung durchzuführen, damit man einen Vergleich habe, inwiefern die Lärmschutzwand einen Nutzen bringen werde.

Oberrechtsrätin Schmöger gibt nach kurzer Diskussion zu Bedenken, dass man mit Blick auf das Planfeststellungsverfahren durch eine Änderung erneut ein Verfahren durchlaufen müsse, was zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen könnte.

Bauamtsleiter Janner ist der Auffassung, dass man ungeachtet des Verfahrens Vergleichsmessungen durchführen könnte, um mögliche Forderungen an die Bahn untermauern zu können.

Oberbürgermeister Müller bittet um Ergänzung einer Ziffer 3, wonach Referenzmessungen durchzuführen seien.

 


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und der DB Netz AG für die Planung und Ausführung der Lärmschutzwand Nr. 1 und Nr. 6 gemäß der Anlage 1 und Anlage 2 der Niederschrift zu und ermächtigt den Oberbürgermeister die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.

 

3.      Die Stadt Kitzingen beauftragt Messungen, die den momentanen Stand der Lärmwerte davon unabhängig dokumentieren.