Stadtkämmerer Weber geht ausführlich auf seinen Vorbericht zum Verwaltungshaushalt 2013 ein und stellt die Zahlen der einzelnen Unterpunkte ausführlich dar. Er weist abschließend darauf hin, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt, was das wichtigste Kriterium für die Genehmigung des Haushalts darstelle, nicht erreicht werde und der Haushaltsausgleich a-typischerweise mittels Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zustanden komme. Gleichwohl stellt er fest, dass der Verwaltungshaushalt ausgeglichen und genehmigungsfähig sei. Die Vorlage des Stadtkämmerers liegt der Niederschrift als wesentliche Anlage bei.

 

Stadtkämmerer Weber bedauert, dass die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2012 nicht wie versprochen vorgelegt werden konnten, nachdem das neue Programm diese vereinfachte Darstellung noch nicht ermöglicht. Die vorläufigen Rechnungsergebnisse wurden gleichwohl per Mail an alle Fraktionen und Gruppen versandt. Er hofft, dass in Zukunft die vereinfachte Darstellung möglich sein wird.

 

Stadträtin Wallrapp verweist auf die A-typische Zuführung und möchte die Gründe dafür wissen. Darüber hinaus verweist sie auf die vorliegenden Änderungslisten zum Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt und stellt fest, dass sich dadurch die Zahlen nochmals erheblich verändern würden.

 

Stadtkämmerer Weber stellt dar, dass unabhängig von den von Stadträtin Wallrapp geänderten Einnahmen bzw. Ausgaben eine a-typische Zuführung eintreten werde und dies bereits bei der Finanzplanung 2012 in der Form prognostiziert wurde.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die grundsätzliche Vorgehensweise, wobei bemängelt wird, dass die Zeit für die Vorbereitung des Verwaltungshaushalts zu knapp bemessen war, da die Unterlagen erst mit der Sitzungseinladung überlassen wurden. Darüber hinaus seien die vorläufigen Haushaltsergebnisse für die Aufstellung wichtig. Die Stadträte sind mehrheitlich der Auffassung, dass sogar die Summen der einzelnen Unterabschnitte ausreichend seien.

Auf den Verweis von Stadtkämmerer Weber, dass die gesetzliche Frist zur Aufstellung der Jahresrechnung mit Blick auf eine Vielzahl von Inneren Verrechnungen, die in den Monaten Januar bis März gebucht werden, auf den 30.06. eines Jahres festgelegt sei, gibt Bürgermeister Christof zu bedenken, dass zumindest die Zahlen aus drei Quartalen vorlegen könnten.

Es wird darüber hinaus über den Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung diskutiert, wobei Stadtkämmerer Weber darauf verweist, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verabschiedung des Haushaltes zum 30.11. eines Jahres viele wichtige Zahlen des Verwaltungshaushaltes noch nicht vorliegen, weshalb eine Beratung zu Beginn eines Jahres sinnvoll sei. Beim Vermögenshaushalt hingegen, sei eine rechtzeitige Beratung mit Blick auf die Kostenberechnungen sinnvoll. Sein Ziel sei es, dass die haushaltslose Zeit insgesamt kürzer sei.

Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Vorgabe des rechtzeitigen und früheren Aufstellens des Haushaltsplanes von der Verwaltung vorgeschlagen wurde.

Bürgermeister Christof möchte wissen, wer die Ansätze in der Verwaltung überwache und wundert sich über das bloße Fortschreiben der Haushaltsansätze, ohne dass eine Anpassung geprüft werde. Dies sei insbesondere bei den Budgets auffällig, weshalb er – sollten sie in der heutigen Sitzung zur Abstimmung gestellt werden – diesen nicht zustimmen werde.

 

Der Vorbericht des Stadtkämmerers wird zur Kenntnis genommen.