Bauamtsleiter Graumann verweist auf die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Farbmühle und erklärt, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich „Dachform“, „Baugrenzen“ und „Fülle“ nicht entspreche und hierbei auch keine Befreiung erteilt werden könne. Gleichwohl sehe die Verwaltung die Entwicklung an dieser Stelle positiv, weshalb der Bebauungsplan geändert werden sollte, damit anschließend eine Genehmigung erteilt werden könne.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über das Bauvorhaben, wobei mehrheitlich die Meinung geäußert wird, dass eine Befreiung erteilt werden sollte, ohne ein umfassendes Änderungsverfahren einleiten zu müssen.

 

Stadträtin Wallrapp verweist in diesem Zusammenhang auf das Kanalsystem und bereits aufgetretene Schwierigkeiten hinsichtlich der Kapazitäten in diesem Bereich und bittet um Beachtung, dass bei weiteren Nutzern des Kanals, dieser noch Leistungsfähig ist.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Erteilung der Befreiung hinsichtlich der Dachform (hier: begrüntes Flachdach) in Verbindung mit einem 3. Vollgeschoss als Staffelgeschoss sowie der Überschreitung der Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 61 „Richthofenstraße – Schleifweg“ zu.