Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

  A. Quartiersmanagerin Vonderscher erläutert die Prioritätenliste.

Stadträtin Schmidt betont die höchste Priorität liege im Stadtteilzentrum, da auch die Siedler sich intensiv dafür aussprechen. Oberbürgermeister Müller erklärt auf Nachfragen aus dem Gremium, zwei Standorte stünden zur Debatte, einerseits in der Breslauer Straße zum Anderen ein Bestandsgebäude. Stadtrat Schmidt unterstützt das Projekt, wünscht aber eine Darstellung über die Folgekosten. Nicht alle Möglichkeiten werden umgesetzt, somit werden die Mittel im Haushalt nicht erhöht, eine Schätzung der Kosten ist aber nicht möglich, erklärt Oberbürgermeister Müller. Bei der Standortwahl solle auf die Höhe der Betriebskosten geachtet werden fügt Stadtrat Rank hinzu.

 


Der Stadtrat beschließt zur Durchführung des Projekts „Soziale Stadt Kitzingen-Siedlung“ – gefördert durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt – neben den bereits laufenden Projekten (wie. z. B. die Neugestaltung des Kleistplatzes, Verfügungsfond) folgende Prioritäten zu setzen:

 

1.         Die höchste Priorität hat die Einrichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Quartier.

-                      Mit dieser Prioritätensetzung spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für die Einrichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Stadtteil Siedlung aus.

-                      Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2010/11 mögliche Standorte und Nutzungskonzepte eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff zu eruieren und als Grundlage für weitere Stadtratsentscheidungen vorzubereiten.

-                      Das Bürgerzentrum mit Jugendzentrum wird als Maßnahme für das Programmjahr 2012 angemeldet.

-                      Die Entwicklung eines Bürgerparks wird je nach Standortentscheidung für das Bürgerzentrum als Maßnahme ab 2014 angemeldet.

 

2.         Eine mittlere Priorität – nach Bearbeitung des in Ziff. 1 genannten Bürgerzentrums – hat die Entwicklung des Notwohngebiets Egerländer Straße.      

-                      Die Maßnahme soll bis 2014 so vorbereitet werden, dass ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Notwohngebiets gefasst werden kann.

-                      Bei positivem Grundsatzbeschluss wird die Maßnahme ab dem Programmjahr 2014 angemeldet.

 

3.         Bis 2014 werden keine weiteren (Bau-)Maßnahmen verfolgt, die nicht über den Investitionsfond gelöst werden können.