Oberbürgermeister Müller verweist auf die umfassende Darstellung des Sachverhaltes in der Sitzungsvorlage sowie auf ein Schreiben des Antragsstellers.

Er sehe ein, dass der Betrieb nicht störend sei, verweist jedoch auf die planungsrechtlichen Belange, weshalb die Verwaltung letztlich den Vorbescheid zur Ablehnung vorschlagen müsse.

Stadtplaner Pohl ergänzt, dass im vorliegenden Bebauungsplan die Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe ausdrücklich geregelte sei, was offenbar bei der letzten Änderung des Bebauungsplans im Jahr 1986 aufgenommen wurde. Nachdem es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handle, ist eine Befreiung nicht möglich.

 

Stadtrat Steinruck stellt fest, dass im Gremium Einigkeit bestehe, das Vorhaben positiv zu bescheiden. Insofern bittet er von einer großen Diskussion Abstand zu nehmen.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass er je nach Diskussionsverlauf den Beschluss positiv zur Abstimmung stelle.

 

Stadtrat Pauluhn stellt dar, dass in diesem Gebiet dank dieses Ausschlusses im Bebauungsplan bereits Mobilfunkanlagen verhindert werden konnten und er gibt zu bedenken, dass man bei einer positiven Beschlussfassung insofern einen Präzedenzfall schaffe. Im Grunde könne er dem Vorhaben jedoch zustimmen.

 

Stadtrat Steinruck könne den Vergleich mit Mobilfunk nicht nachvollziehen und stellt dar, dass jedes Vorhaben für sich geprüft werden müsse und seiner Auffassung nach ein Mobilfunkmast in der Tat störend sei und insofern dieser Beschluss nicht als Präzedenzfall herangezogen werden könne.

 

Bei den folgenden Wortmeldungen sprechen sich die Stadträte für eine positive Beschlussfassung aus.

 

beschlossen              dafür 13  dagegen 0

 

Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Freitag besteht Einverständnis.

 

Oberbürgermeister Müller bittet sodann um positive Abstimmung des Beschlussentwurfs.


 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Voranfrage zur Nutzungsänderung im Wohngebäude Keltenstraße 11 zu.