Beschluss: Ohne Abstimmung

 

1.         Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband regte im Rahmen des Berichts zur Prüfung der Jahresrechnungen 2007-2010 auf Basis einer Prüfungsmitteilung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes unter TZ 14 Buchst. a (S. 24f.) an, die vormals unter HHSt. 2901.6393 zusammengefassten Ausgaben für die Schülerbeförderung im ÖPNV und mittels freigestelltem Linienverkehr künftig getrennt auszuweisen. Dies wird bereits seit rund zwei Jahren praktiziert.

 

2.         Bei den unter Buchst. b (S. 25 des Berichts) bemängelten zweimaligen „Falschbuchungen“ von Unterrichtsfahrten im UA 2901 handelt es sich offenkundig um Flüchtigkeitsfehler, denn grundsätzlich werden diese Fahrten korrekt im UA der betreffenden Schule gebucht. Die erforderliche Berichtigungsmeldung wurde dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übersandt.


 

Vom Sachvortrag nebst Anlagen der Sitzungsvorlage wird Kenntnis genommen.