Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Oberbürgermeister Müller leitet die Thematik kurz ein, informiert über eine getrennte Abstimmung des Beschlussentwurfs und übergibt zur weiteren Erläuterung das Wort an Herrn Winterstein.

 

Verwaltungsamtsrat Winterstein zeigt zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs Bilder, die die Enge der Verkehrsführung durch das derzeit einseitig erlaubte Parken aufweisen. Durch die Parksituation sei das Queren der Straße für Fußgänger schlecht einsehbar, wobei von Seiten der Polizei keine Änderungsnotwendigkeit bestehe, da die Strecke insbesondere auch durch Geschwindigkeitsbeschränkung aus 30 unauffällig sei. Der Stadtrat habe nun zu entscheiden, ob durch ein eingeschränktes Halteverbot zwar ein Verlust von Anwohnerparkplätzen, aber durch eine Verbreiterung für Fußgänger mehr Sicherheit entstehen soll.

Dem Vorschlag von Oberbürgermeister Müller, das Halteverbot bis zur Höhe des Tores von Anwesen 8 vorzunehmen, wird vom Antragsteller gebilligt und der Beschluss entsprechend geändert.

 

Zu Punkt 3 des Beschlussentwurfes informiert Verwaltungsamtsrat Winterstein, dass auf Grund von Einfahrten und Grundstückszufahrten, an der Stelle Rückseite Anwesen Wiesenweg 4 / Markgrafenstraße 1 ein Fußgängerüberweg grundsätzlich nicht erlaubt sei. Demnach müsste alternativ eine Verlagerung in Richtung Sickershausen angestrebt werden. Dadurch entstehe aber die Problematik, dass ein Gehsteig geschaffen und das Begrüßungsschild versetzt werden müssten. Weiter sei die vom Gesetzgeber geforderte Entfernung von 50 Meter zur frühzeitigen Erkennbarkeit nicht gegeben. Laut Zählung des Straßenbaulastträgers befinde sich der Verkehrsfluss bei 40 Fahrzeugen pro Stunde, zur Schaffung eines Fußgängerüberweges wird ein Verkehrsaufkommen von 200 – 300 Fahrzeuge pro Stunde empfohlen. Außerdem sei die gesamte Strecke bezüglich der Unfallträchtigkeit komplett unauffällig. Abschließend informiert Herr Winterstein, dass sich die Kosten für einen Zebrastreifen derzeit laut Bauamt auf zirka 30.000 Euro belaufen.

Aus genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung eine negative Beschlussfassung.

 

Stadtrat Rank bittet als Antragsteller dennoch eine sichere Überquerung für Fußgänger an besagter Stelle zu bewilligen. Verwaltungsamtsrat Winterstein erklärt, dass er sich bei positiver Beschlussfassung mit dem Landkreis auseinander setzen werde.

 

Auf Nachfrage von Stadträtin Glos weist Oberbürgermeister Müller die Idee einer Fahrbahnverengung zurück, da dies erfahrungsgemäß problematisch sei.

 

Stadtrat Schardt unterstützt den Vorschlag des Antragstellers.

 

Stadtrat Steinruck stimmt der Verwaltung zu, es gebe keinen Anlass an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg zu schaffen.

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286-… StVO) in der Markgrafenstraße vor dem Anwesen Hausnummer 4 bis zur Höhe des Tores am Anwesen 8 wird zugestimmt.

 

 

abgelehnt                  dafür 4  dagegen 8

 

3.    Der Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Markgrafenstraße innerhalb des räumlichen Bereiches von der Einmündung Hohlgraben/ Markgrafenstraße bis Markgrafenstraße Höhe der Anwesen 1a/ 4 wird zugestimmt und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.