Bei der Genehmigung der Niederschriften vor dem 01.05.2014 stimmen die anwesenden neugewählten Stadträte (Stadtrat Bank, Bürgermeister Güntner, Stadtrat Dr. Küntzer, Stadtrat Hermann, Stadtrat Dr. Pfeiffle, Stadtrat Hartmann) nicht mit ab.
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 30.09. sowie 16.10.2014 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
beschlossen dafür 23 dagegen 0
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 13.03., 27.03. und 29.04., gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.