Oberbürgermeister Müller verweist eingangs auf den Antrag der KIK-Fraktion vom 27.10.2014, der zunächst behandelt werden müsse, bevor über den vorliegenden Satzungsentwurf diskutiert werde.

Stadtrat Christof geht ausführlich auf den Antrag der KIK (Nr. 162-2014) ein und verweist auf die Paragraphen, die geändert werden sollten. Die vorgelegte Gestaltungssatzung stelle ein Paradebeispiel einer Überregulierung dar.

 

Oberbürgermeister Müller stellt den Antrag der KIK-Fraktion zur Abstimmung.

 

abgelehnt                   dafür 9  dagegen 20

 

Der Antrag der KIK-Fraktion (Nr. 162-2014) vom 27.10.2014 ist abgelehnt.

 

 

Stadträtin Glos erklärt, dass die Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD erst kurzfristig eingegangen sei und sie sich noch nicht damit befassen konnte. Aus diesem Grund sollte die Angelegenheit nochmals zurückgestellt werden. Gegenwärtig könne sie der vorgelegten Satzung nicht zustimmen.

 

Die Stadträte diskutieren im Folgenden ausführlich über die Gestaltungssatzung, wobei im Wesentlichen die §§ 18 (Solarenergie nicht zulässig) sowie 21 (Befreiungen) angesprochen werden.

In den Zeiten erneuerbarer Energien ist es für Teile des Gremiums nicht nachvollziehbar, weshalb Solarzellen nicht zulässig sein sollen. Selbst das Amt für Denkmalschutz sehe Solarzellen, soweit diese nicht einsehbar sind, als unproblematisch an. Ebenfalls wird der Aufwand für die Bauwerber bei den Befreiungen kritisiert. Darüber hinaus wird gefragt, wer für die Befreiungen zuständig sei.

 

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass die Befreiungen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent ist der Auffassung, dass die alte Satzung von 1998 moderat an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde und seiner Auffassung in der vorliegenden Form beschlossen werden könnte. Hinsichtlich der Solarzellen kann seiner Auffassung nach trotzdem eine Genehmigung erteilt werden, wenn sich diese im Gesamtkonzept einfügen.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeit bei den Befreiungen wird angesprochen, dass dann in der Satzung aufgenommen werden sollte, dass hierfür das politische Gremium zuständig sei.

 

Oberrechtsrätin Schmöger gibt zu bedenken, dass eine Zuständigkeit nicht in der Satzung geregelt werden könne, sondern hierfür die Geschäftsordnung maßgeblich sei.

 

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass bislang ebenfalls die Vielzahl der Befreiungen innerhalb der Verwaltung erteilt wurde und lediglich die brisanten Fälle im Verwaltungs- und Bauausschuss beraten wurden.

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass es im Wesentlichen um die §§ 18 und 21 gehe und insofern die Verwaltung nochmals prüfen sollte, eine angemessene Formulierung zu finden. Aus diesem Grund werde in der heutigen Sitzung keine Entscheidung getroffen.

 

Stadtrat Christof wundert sich, dass seine Änderungswünsche abgelehnt und nun zwei Paragraphen nochmals herausgenommen wurden.


Die Entscheidung erfolgt in einer der nächsten Stadtratssitzungen.