Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2

Bauamtsleiter Graumann verweist kurz auf den Sachvortrag lt. Sitzungsvorlage 2014/321.

 

Stadtrat Christof möchte wissen, inwiefern die Existenz des nahegelegenen Schweinemastbetriebes gewürdigt wurde.

 

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass ein Abstand von min. 300 Metern eingehalten werden müsse, was bei der vorliegenden Planung gewährleistet sei.


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.08.2014 bis einschließlich 15.09.2014 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

3.      Die beigefügte Einbeziehungssatzung „Südlich der Kraußstraße“ in der Fassung vom 15.10.2014 mit der Begründung in der Fassung vom 15.10.2014 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.