Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachvortrag sowie die aktuelle Situation.
Bürgermeister Christof verweist auf den Antrag aus der Sitzung des Stadtrats vom 10.07.2014 zum Thema Immission und stellt dar, dass er diesen weiterhin aufrechterhalte.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen
der erneuten Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3
Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.
- Die im Rahmen der erneuten
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014
beschlossen.
- Der Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung
mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 17.11.2014,
mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.11.2014 sowie Lärmgutachten vom 17.11.2014 wird
erneut gebilligt.
- Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut
beteiligt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.