Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachvortrag sowie die aktuelle Situation.

Bürgermeister Christof verweist auf den Antrag aus der Sitzung des Stadtrats vom 10.07.2014 zum Thema Immission und stellt dar, dass er diesen weiterhin aufrechterhalte.

 


 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3
    Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden
    nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.

 

  1. Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 17.11.2014 beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 17.11.2014, mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.11.2014 sowie Lärmgutachten vom 17.11.2014 wird erneut gebilligt.

 

  1. Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.