1. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 wie folgt festgesetzt:
2015: 290.000 €
2016: 632.800 €
2017: 2.578.800 €
2018: 78.800 €
Gesamt 2015 - 2018: 3.634.200 € (davon bisher bewilligt: 53.800 €)
2. Die aus der Anlage der Sitzungsvorlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.