Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Auf Sitzungsvorlage 2015/002 wird verwiesen.


 

1.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.10.2014 bis einschließlich 28.11.2014 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellungen (Anlage 1) beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung keine Anregungen vorgebracht.

2.      Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 „Hoheim – Fröhstockheimer Straße“ in der Fassung der 2. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.01.2015, sowie der Begründung in der Fassung vom 22.01.2015 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.