Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

2. Bürgermeister Heisel verweist auf die Möglichkeiten, die Teilfläche den Anliegern zuzuschlagen.

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass dies grundsätzlich denkbar sei, jedoch keiner der Anlieger bislang ein Interesse bekundet habe.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,037 km das Einziehungsverfahren einzuleiten.