Auf Sitzungsvorlage 2015/007 wird verwiesen.


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 14.01.2015 beschlossen.

3.      Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB  vom 12.12.2014 bis einschließlich 12.01.2015 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

4.      Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung mit gemeinsamem zeichnerischen Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.01.2015, der Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 14.01.2015, sowie sämtlichen in der Begründung in Kap. 10 (S. 53) genannten Anlagen, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.