Auf Sitzungsvorlage 2015/007 wird verwiesen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Die im
Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend
der beigefügten Abwägungsvorschläge mit Stand 14.01.2015 beschlossen.
3. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 12.12.2014 bis einschließlich 12.01.2015
eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten
Abwägungstabelle beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine
Anregungen vorgebracht.
4. Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr.
24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung der 3. Änderung mit gemeinsamem
zeichnerischen Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.01.2015, der Begründung mit
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 14.01.2015, sowie sämtlichen
in der Begründung in Kap. 10 (S. 53) genannten Anlagen, wird nach § 10 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung
beschlossen.