Betreff
Schildkrötentierheim in Hoheim, hier: Antrag der Familie Malguth auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Vorlage
286/2012
Aktenzeichen
61-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 24.08.2012 (Eingang Stadtbauamt: 28.08.2012) wurde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt. Damit soll das erforderliche Planungsrecht zur Errichtung eines Schildkrötentierheims auf Flurstück Nr. 623, Gemarkung Hoheim, geschaffen werden.

Näheres kann der Nutzungsbeschreibung aus der Anlage entnommen werden.

 

Das Flurstück Nr. 623 ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor, somit ist es gem. § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen.

 

Eine Prüfung des Planungsrechts für das geplante Vorhaben erfolgte bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 155/2012 zum Verwaltungs- und Bauausschuss am 12.06.2012. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen derzeit für ein Schildkrötentierheim auf dem Flurstück Nr. 623 nicht vorliegen.

 

 

2. Empfehlung der Verwaltung und des Stadtentwicklungsbeirats

Die Verwaltung hat bereits in der oben erwähnten Sitzungsvorlage und auch nochmals im mündlichen Vortrag während der Bauausschuss-Sitzung die Möglichkeit dargestellt, dass  das Vorhaben nur über die Schaffung des Planungsrechts mittels eines Bebauungsplanes realisiert werden kann.

 

In seiner Sitzung am 12.09.2012 hat sich der Stadtentwicklungsbeirat ebenfalls mit der Anfrage zu dem Vorhaben auseinander gesetzt.

Aus Sicht der Beiratsmitglieder wird kein zwingendes städtebauliches Erfordernis gesehen, dem Vorhaben zuzustimmen. Auch die Verwaltung weist darauf hin, dass das Vorhaben nicht ausschließlich auf dem Flurstück Nr. 623 errichtet werden muss. Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Gründe dafür in die Abwägung einzustellen.

 

Die Antragsteller haben sich in ihrem o.g. Schreiben gleichzeitig auch zur Übernahme der entstehenden Planungs- und Verfahrenskosten bereit erklärt und würden ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragen.

 

Da es sich bei dem vorliegenden Antrag um ein Bürgeranliegen handelt, muss der Stadtrat zunächst lediglich darüber entscheiden, ob er dem Antrag näher tritt oder diesen ablehnt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat beschließt, dem Antrag der Familie Malguth zu folgen.