1.
Ausgangslage:
a) Aufgrund einer Studie der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2011 nimmt das Breitband-Datenvolumen pro Anschluss und Monat stetig zu, der Bandbreitenbedarf verdoppelt sich derzeit alle 20 Monate.
b) Einziger originärer Anbieter im Stadtgebiet für kabelgebundenes Internet ist derzeit die Deutsche Telekom AG. Die Übertragungsgeschwindigkeiten für DSL im Stadtgebiet betragen in der Regel zwischen 6 und 16 Mbit/sek. In weiter am Stadtrand gelegenen Lagen bzw. in den Ortsteilen liegen teilweisen nur noch 2-3 Mbit/sek. an, im Ortsteil Repperndorf gibt es nur „DSL lite“ mit knapp 0,4 Mbit/sek.
Mit Vertretern der Deutschen Telekom AG wurden mehrere Gespräche und Verhandlungen geführt, die zum Ergebnis hatten, dass ein Ausbau des Breitbandnetzes durch die Telekom nicht geplant ist oder allenfalls unter erheblicher finanzieller Beteiligung der Stadt durchgeführt werden kann.
c)
Zweiter Betreiber eines fast
flächendeckenden Kabelnetzes in Kitzingen ist die Kabel Deutschland AG (KDG).
deren Kabelnetz allerdings bislang nicht internet-fähig war. Mit dem geplanten
Ausbau dieses Kabelnetzes, auf den in Punkt 2 noch näher eingegangen wird, wird
die Stadt Kitzingen in den nächsten Jahren ein attraktives Breitbandangebot
vorweisen können.
d)
Um die
Versorgung mit schnellem Internet sicherzustellen beabsichtigt der Freistaat
Bayern, ein neues Förderprogramm zur Versorgung von Gewerbegebieten und
Kumulationsgebieten mit schnellem Internet aufzulegen. Derzeit liegt das
Förderprogramm des Freistaates Bayern bei der EU-Kommission zur Notifizierung.
Zweck des Förderprogramms ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen
Breitbandnetzen in Gewerbegebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50
Mbit/s (sog. Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).
e)
Die Versorgung der Kitzinger
Bevölkerung und vor allem der Gewerbebetriebe mit schnellem Internet ist eine
wichtige Infrastrukturmaßnahme für Kitzingen. Die Verwaltung sieht im Förderprogramm des Freistaats Bayern eine
Möglichkeit, den Ausbau dieser wichtigen und zukunftsträchtigen
Infrastruktureinrichtung mit finanzieller Unterstützung durch das Land Bayern
voranzutreiben.
f)
Zur
Vorbereitung eines möglichen Förderantrages hat die Stadt Kitzingen das Büro
„Breitbandberatung Bayern“ nach einem Beschluss des Finanzausschusses vom
28.6.2012 mit der Erstellung eines Breitbandkonzeptes beauftragt. Dieses
Konzept beinhaltet folgende Leistungsbausteine:
- Erhebung der vorhandenen Infrastruktur als
Basis der Konzeptbearbeitung
- Systemplanung für den flächendeckenden
Glasfaserausbau für VDSL (25 – 50 Mbit/s)
- Projektmanagement und Fachberatung
Ziel des Konzeptes ist es zum einen,
Versorgungslücken aufzuzeigen und ein stufenweise umsetzbares Ausbaukonzept
vorliegen zu haben.
2. Ausbaustand
Kabel Deutschland/ Notwendigkeit des Technik-Containers:
Anfang des Jahres hatte
sich KDG an die Stadt gewandt mit der Information, dass ihr Kabelnetz
breitband-fähig ausgebaut werden soll. Dies geschieht alleine aufgrund der
Expansionspolitik des Unternehmens, der Stadt entstehen dabei nach Aussage KDG
keine Kosten.
KDG hat zugesagt, in der
ersten Ausbaustufe beim Start des Breitbandnetzes in Kitzingen sofort
Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/sek. anzubieten, und zwar
reichweitenunabhängig. Durch eine software-mäßige und technische Aufrüstung des
Systems kann das Kabelnetz auch noch auf höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt
werden. Zum Ausbau des Kabel-Netzes ist die Installation eines
Technik-Containers für KDG erforderlich. Der geplante Standort für den
Container liegt in einem abgetrennten Teil der Kleingartenanlage südlich des
Bahnhofs und ist in Anlage 1 dargestellt.
Bei der Suche nach einem
Standort für diesen Technik-Container wurde nach Prüfung mehrerer Standorte
gemeinsam mit dem Betreiber das Gartengrundstück an der Inneren Sulzfelder
Straße ausgewählt, das sowohl die technischen als auch die sonstigen
Rahmenbedingungen erfüllte. Diese Rahmenbedingungen sind
- die
Nähe zum jetzigen Standort des KDG-Standortes in der Inneren Sulzfelder Straße
16
- die
Nähe zum Netzabschluss des überregionalen Glasfaserkabels der DTAG in
Kitzingen, der ebenfalls im ehemaligen Fernmeldeanwesen Innere Sulzfelder
Straße 16 liegt
Ein möglicher Standort im
unmittelbaren Bahnhofsumfeld würde die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem
Bereich einschränken. Das ist nicht zu vertreten.
Die Garten-Parzelle wurde
im Einvernehmen mit dem Gartenpächter und der DB-Landwirtschaft (als
Zwischenpächterin) gekündigt und geräumt.
Die Vorteile der
Kooperation mit KDG liegen darin, dass die Stadt ohne finanzielle
Eigenbeteiligung die Möglichkeit hat, schnelles Internet im Großteil des
Stadtgebietes zu ermöglichen. Darüber hinaus hat die Stadt auch noch
Mehreinnahmen an Pacht für die Gartenparzelle (bisher 30,00 € p. a., nunmehr
1.000,00 € p. a.).
Aus den genannten Gründen
hat die Stadtverwaltung schnell reagiert und gemeinsam mit dem Betreiber diesen
Lösungsvorschlag erarbeitet. Ein Widerspruch zum Stadtratsbeschluss vom
26.11.2009 war, wie bereits im Schreiben vom 1.8.2012 (Anlage 2) an die
Mitglieder des Stadtrats ausgeführt, nicht zu erkennen.
Der künftige Bebauungsplan
(als Angebotsplanung) ist nach wie vor umsetzbar, da zum Einen ein Großteil der
bestehenden Gartenanlage erhalten werden kann und zum Anderen der Bebauungsplan
auch die mit dem Container besetzte Fläche als Gartenland ausweisen kann.
Der Pachtvertrag mit dem
Betreiber des Technik-Containers (die Firma AMS Verwaltung GmbH im Auftrag von
KDG) läuft auf eine befristete Zeit von 10 Jahren mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den Pächter auf
zweimal fünf Jahre. Der Pachtvertrag wurde auf eine feste Laufzeit
abgeschlossen und sieht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor. Dies
geschah vor dem Hintergrund, dass die Investition auf dem Pachtgrundstück ca. 1
Mio € beträgt und bei einer kürzeren Laufzeit für den Pächter verloren wäre.
Eine Kündigung durch die Stadt könnte demnach Schadenersatzforderungen nach
sich ziehen, die sich an der bereits getätigten Investitionssumme orientieren.
Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
soll die Technik von KDG in die Planung mit eingebunden werden.
Die KDG hat in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass, sofern der geplante Netzausbau in diesem
Jahr nicht mehr starten kann, die gesamte Maßnahme gefährdet oder zumindest
zeitlich erheblich verzögert wäre. Der Standort Kitzingen würde dann im
Vergleich zu vielen Landkreis-Gemeinden, die mittlerweile ihr Netz aufgerüstet
haben, Gefahr laufen, wertvolle Gewerbebetriebe aufgrund von
Infrastrukturnachteilen an Landkreisgemeinden zu verlieren.
KDG legt auch Wert auf die
Feststellung, dass eine Verlegung des Containerstandortes erhebliche Mehrkosten
verursachen würde (Tiefbauarbeiten, Trassenmieten an DTAG). Eine Verlegung
würde KDG daher nur dann vornehmen, wenn die Stadt sich an den Mehrkosten
beteiligen würde.
3.
weiteres
Vorgehen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm des Freistaates und dem
Breitbandkonzept
Stand der Technik ist, dass
sehr große Datenvolumina von über 1000 Mbit/s (Terabit pro Sekunde) nur über
Glasfaserkabel bewältigt werden können. Da KDG in Kitzingen flächendeckend
überwiegend nur ein Netz mit Koaxial-Kabeln vorhält, sollte die Stadt sich auf
die Zukunft dergestalt vorbereiten, dass sukzessive, nach Maßgabe des
Breitbandkonzeptes, ein Breitbandnetz in Glasfasertechnologie aufgebaut wird.
Darüber hinaus kann ein Ausbau bereits zum jetzigen Zeitpunkt diejenigen
Gebiete erschließen, die derzeit von KDG nicht angebunden sind, wie bspw. die
Gewerbegebiete Schwarzacher Straße Ost und West oder das Gewerbegebiet
Großlangheimer Straße. Hierzu wird die Verwaltung nach Maßgabe des derzeit
erstellten Breitbandkonzeptes eine Förderung aus dem neuen Förderprogramm des
Freistaates beantragen und dem Stadtrat zur gegebenen Zeit wieder berichten.
4.
Resümee
/ Empfehlung der Stadtverwaltung:
Aufgrund des oben Gesagten
empfiehlt die Verwaltung:
1. Der
Antrag der KIK-Fraktion (Anlage 3) wird abgelehnt.
2. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, den Container-Standort im Bereich der
Kleingartenanlage am Bahnhof zu genehmigen.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Planung zum Bahnhofsumfeld den
Technik-Container zu berücksichtigen.
Der seitens der Stadtverwaltung vorgesehene Standort für den Technik-Container wird abgelehnt. Der Pachtvertrag mit der AMS-Verwaltung GmbH vom 11.5. /31.5.2012 ist zu kündigen.