Betreff
Ausbau des Breitbandnetzes im Stadtgebiet Kitzingen, Antrag der KIK-Fraktion zum geplanten Technik-Container im Bereich der Kleingartensiedlung am Bahnhof
Vorlage
255/2012/1
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.    Ausgangslage:

 

a)       Aufgrund einer Studie der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2011 nimmt das Breitband-Datenvolumen pro Anschluss und Monat stetig zu, der Bandbreitenbedarf verdoppelt sich derzeit alle 20 Monate.

 

b)       Einziger originärer Anbieter im Stadtgebiet für kabelgebundenes Internet ist derzeit die Deutsche Telekom AG. Die Übertragungsgeschwindigkeiten für DSL im Stadtgebiet betragen in der Regel zwischen 6 und 16 Mbit/sek. In weiter am Stadtrand gelegenen Lagen bzw. in den Ortsteilen liegen teilweisen nur noch 2-3 Mbit/sek. an, im Ortsteil Repperndorf gibt es nur „DSL lite“ mit knapp 0,4 Mbit/sek.

Mit Vertretern der Deutschen Telekom AG wurden mehrere Gespräche und Verhandlungen geführt, die zum Ergebnis hatten, dass ein Ausbau des Breitbandnetzes durch die Telekom nicht geplant ist oder allenfalls unter erheblicher finanzieller Beteiligung der Stadt durchgeführt werden kann.

 

c)       Zweiter Betreiber eines fast flächendeckenden Kabelnetzes in Kitzingen ist die Kabel Deutschland AG (KDG). deren Kabelnetz allerdings bislang nicht internet-fähig war. Mit dem geplanten Ausbau dieses Kabelnetzes, auf den in Punkt 2 noch näher eingegangen wird, wird die Stadt Kitzingen in den nächsten Jahren ein attraktives Breitbandangebot vorweisen können.

 

 

d)       Um die Versorgung mit schnellem Internet sicherzustellen beabsichtigt der Freistaat Bayern, ein neues Förderprogramm zur Versorgung von Gewerbegebieten und Kumulationsgebieten mit schnellem Internet aufzulegen. Derzeit liegt das Förderprogramm des Freistaates Bayern bei der EU-Kommission zur Notifizierung. Zweck des Förderprogramms ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbegebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s (sog. Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

 

e)       Die Versorgung der Kitzinger Bevölkerung und vor allem der Gewerbebetriebe mit schnellem Internet ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für Kitzingen. Die Verwaltung sieht im Förderprogramm des Freistaats Bayern eine Möglichkeit, den Ausbau dieser wichtigen und zukunftsträchtigen Infrastruktureinrichtung mit finanzieller Unterstützung durch das Land Bayern voranzutreiben.

 

f)        Zur Vorbereitung eines möglichen Förderantrages hat die Stadt Kitzingen das Büro „Breitbandberatung Bayern“ nach einem Beschluss des Finanzausschusses vom 28.6.2012 mit der Erstellung eines Breitbandkonzeptes beauftragt. Dieses Konzept beinhaltet folgende Leistungsbausteine:

-  Erhebung der vorhandenen Infrastruktur als Basis der Konzeptbearbeitung

-  Systemplanung für den flächendeckenden Glasfaserausbau für VDSL (25 – 50 Mbit/s)

-  Projektmanagement und Fachberatung

Ziel des Konzeptes ist es zum einen, Versorgungslücken aufzuzeigen und ein stufenweise umsetzbares Ausbaukonzept vorliegen zu haben.

 

 

 

2.    Ausbaustand Kabel Deutschland/ Notwendigkeit des Technik-Containers:

 

Anfang des Jahres hatte sich KDG an die Stadt gewandt mit der Information, dass ihr Kabelnetz breitband-fähig ausgebaut werden soll. Dies geschieht alleine aufgrund der Expansionspolitik des Unternehmens, der Stadt entstehen dabei nach Aussage KDG keine Kosten.

KDG hat zugesagt, in der ersten Ausbaustufe beim Start des Breitbandnetzes in Kitzingen sofort Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/sek. anzubieten, und zwar reichweitenunabhängig. Durch eine software-mäßige und technische Aufrüstung des Systems kann das Kabelnetz auch noch auf höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt werden. Zum Ausbau des Kabel-Netzes ist die Installation eines Technik-Containers für KDG erforderlich. Der geplante Standort für den Container liegt in einem abgetrennten Teil der Kleingartenanlage südlich des Bahnhofs und ist in Anlage 1 dargestellt.

Bei der Suche nach einem Standort für diesen Technik-Container wurde nach Prüfung mehrerer Standorte gemeinsam mit dem Betreiber das Gartengrundstück an der Inneren Sulzfelder Straße ausgewählt, das sowohl die technischen als auch die sonstigen Rahmenbedingungen erfüllte. Diese Rahmenbedingungen sind

 

-       die Nähe zum jetzigen Standort des KDG-Standortes in der Inneren Sulzfelder Straße 16

-       die Nähe zum Netzabschluss des überregionalen Glasfaserkabels der DTAG in Kitzingen, der ebenfalls im ehemaligen Fernmeldeanwesen Innere Sulzfelder Straße 16 liegt

 

Ein möglicher Standort im unmittelbaren Bahnhofsumfeld würde die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich einschränken. Das ist nicht zu vertreten.

Die Garten-Parzelle wurde im Einvernehmen mit dem Gartenpächter und der DB-Landwirtschaft (als Zwischenpächterin) gekündigt und geräumt.

Die Vorteile der Kooperation mit KDG liegen darin, dass die Stadt ohne finanzielle Eigenbeteiligung die Möglichkeit hat, schnelles Internet im Großteil des Stadtgebietes zu ermöglichen. Darüber hinaus hat die Stadt auch noch Mehreinnahmen an Pacht für die Gartenparzelle (bisher 30,00 € p. a., nunmehr 1.000,00 € p. a.).

Aus den genannten Gründen hat die Stadtverwaltung schnell reagiert und gemeinsam mit dem Betreiber diesen Lösungsvorschlag erarbeitet. Ein Widerspruch zum Stadtratsbeschluss vom 26.11.2009 war, wie bereits im Schreiben vom 1.8.2012 (Anlage 2) an die Mitglieder des Stadtrats ausgeführt, nicht zu erkennen.

Der künftige Bebauungsplan (als Angebotsplanung) ist nach wie vor umsetzbar, da zum Einen ein Großteil der bestehenden Gartenanlage erhalten werden kann und zum Anderen der Bebauungsplan auch die mit dem Container besetzte Fläche als Gartenland ausweisen kann.

Der Pachtvertrag mit dem Betreiber des Technik-Containers (die Firma AMS Verwaltung GmbH im Auftrag von KDG) läuft auf eine befristete Zeit von 10 Jahren mit einer einseitigen  Verlängerungsoption für den Pächter auf zweimal fünf Jahre. Der Pachtvertrag wurde auf eine feste Laufzeit abgeschlossen und sieht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Investition auf dem Pachtgrundstück ca. 1 Mio € beträgt und bei einer kürzeren Laufzeit für den Pächter verloren wäre. Eine Kündigung durch die Stadt könnte demnach Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, die sich an der bereits getätigten Investitionssumme orientieren.

 Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes soll die Technik von KDG in die Planung mit eingebunden werden.

Die KDG hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass, sofern der geplante Netzausbau in diesem Jahr nicht mehr starten kann, die gesamte Maßnahme gefährdet oder zumindest zeitlich erheblich verzögert wäre. Der Standort Kitzingen würde dann im Vergleich zu vielen Landkreis-Gemeinden, die mittlerweile ihr Netz aufgerüstet haben, Gefahr laufen, wertvolle Gewerbebetriebe aufgrund von Infrastrukturnachteilen an Landkreisgemeinden zu verlieren.

KDG legt auch Wert auf die Feststellung, dass eine Verlegung des Containerstandortes erhebliche Mehrkosten verursachen würde (Tiefbauarbeiten, Trassenmieten an DTAG). Eine Verlegung würde KDG daher nur dann vornehmen, wenn die Stadt sich an den Mehrkosten beteiligen würde.

 

 

3.    weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm des Freistaates und dem Breitbandkonzept

 

Stand der Technik ist, dass sehr große Datenvolumina von über 1000 Mbit/s (Terabit pro Sekunde) nur über Glasfaserkabel bewältigt werden können. Da KDG in Kitzingen flächendeckend überwiegend nur ein Netz mit Koaxial-Kabeln vorhält, sollte die Stadt sich auf die Zukunft dergestalt vorbereiten, dass sukzessive, nach Maßgabe des Breitbandkonzeptes, ein Breitbandnetz in Glasfasertechnologie aufgebaut wird. Darüber hinaus kann ein Ausbau bereits zum jetzigen Zeitpunkt diejenigen Gebiete erschließen, die derzeit von KDG nicht angebunden sind, wie bspw. die Gewerbegebiete Schwarzacher Straße Ost und West oder das Gewerbegebiet Großlangheimer Straße. Hierzu wird die Verwaltung nach Maßgabe des derzeit erstellten Breitbandkonzeptes eine Förderung aus dem neuen Förderprogramm des Freistaates beantragen und dem Stadtrat zur gegebenen Zeit wieder berichten.

 

 

4.    Resümee / Empfehlung der Stadtverwaltung:

 

Aufgrund des oben Gesagten empfiehlt die Verwaltung:

 

1.       Der Antrag der KIK-Fraktion (Anlage 3) wird abgelehnt.

2.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Container-Standort im Bereich der Kleingartenanlage am Bahnhof zu genehmigen.

3.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Planung zum Bahnhofsumfeld den Technik-Container zu berücksichtigen.

 

 

Der seitens der Stadtverwaltung vorgesehene Standort für den Technik-Container wird abgelehnt. Der Pachtvertrag mit der AMS-Verwaltung GmbH vom 11.5. /31.5.2012 ist zu kündigen.