Betreff
Haushaltsüberschreitungen Kinderbetreuung allgemein, Auszahlung Zuschüsse an Kindergarten
Vorlage
302/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Die Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2010/2011 erfolgte im Januar 2012

(und nicht mehr Ende 2011) in Höhe von 222.627,30 (Städt. Zuschuss) und von 226.789,36 € (Staatszuschuss).

  1. Der Basiswert für die Abrechnung des Zuschusses wurde vom Bayerischen Sozial-ministerium um 3,87 % erhöht. Die Berechnung der Abschläge für die Haushaltsan-meldung 2012 erfolgten aber auf dem alten Basiswert von 886,32 €, die Auszahlung der Abschläge auf dem neuen Basiswert (920,67 €).

 

  1. Ab September 2012 wird als freiwillige Leistung vom Staat das letzte Kindergarten-jahr bezuschusst, d.h. der Staat leistet ab September 2012 für jedes Vorschulkind einen Betrag in Höhe von 50,00 € pro Monat.

Zum anderen unterstützt der Staat die Träger bei der Verbesserung der Qualität. Hierzu wird der Basiswert um einen Qualitätsbonus erhöht (Basiswert plus). Kindergärten, die einen besseren Anstellungsschlüssel als 11,0 vorweisen, erhalten diese Förderung.

 

 

Diese Mittel waren bei der Mittelanforderung für das Haushaltsjahr 2012 noch nicht mit eingeplant.

 

Die Mehrausgaben für die Auszahlung des Staatszuschusses sind durch die Mehrein-nahmen gedeckt.

 

 

 

 

Die Haushaltsüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2012 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs- betrag

VwHh:

4641 7181

 

 

4641 7182

 

 

 

Kinderbetreuung allgemein;

Auszahlung Staatszuschuss

 

Kinderbetreuung allgemein,

Auszahlung Städt. Zuschuss

 

 

1.287.000,00 €

 

 

1.287.000,00 €

 

 

 

93.515,00 €

 

 

56.204,00 €

 

 

werden genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt für

HSt. 4641 7181 durch die Mehreinnahmen bei dem Staatszuschuss HSt. 4641 1710.

HSt. 4641 7182 durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer HSt. 9000 0030.