- Die Endabrechnung für das
Kindergartenjahr 2010/2011 erfolgte im Januar 2012
(und nicht mehr Ende 2011) in Höhe von
222.627,30 (Städt. Zuschuss) und von 226.789,36 € (Staatszuschuss).
- Der Basiswert für die Abrechnung des
Zuschusses wurde vom Bayerischen Sozial-ministerium um 3,87 % erhöht. Die
Berechnung der Abschläge für die Haushaltsan-meldung 2012 erfolgten aber
auf dem alten Basiswert von 886,32 €, die Auszahlung der Abschläge auf dem
neuen Basiswert (920,67 €).
- Ab September 2012 wird als freiwillige
Leistung vom Staat das letzte Kindergarten-jahr bezuschusst, d.h. der
Staat leistet ab September 2012 für jedes Vorschulkind einen Betrag in
Höhe von 50,00 € pro Monat.
Zum anderen unterstützt der Staat die Träger
bei der Verbesserung der Qualität. Hierzu wird der Basiswert um einen
Qualitätsbonus erhöht (Basiswert plus). Kindergärten, die einen besseren
Anstellungsschlüssel als 11,0 vorweisen, erhalten diese Förderung.
Diese Mittel waren bei der Mittelanforderung für das Haushaltsjahr 2012
noch nicht mit eingeplant.
Die Mehrausgaben für die Auszahlung des Staatszuschusses sind durch die Mehrein-nahmen gedeckt.
Die Haushaltsüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2012 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs-
betrag |
VwHh: 4641 7181 4641 7182 |
Kinderbetreuung allgemein; Auszahlung Staatszuschuss Kinderbetreuung allgemein, Auszahlung Städt. Zuschuss |
1.287.000,00 € 1.287.000,00 € |
93.515,00 € 56.204,00 € |
werden genehmigt.
Die Deckung erfolgt für
HSt. 4641 7181 durch die Mehreinnahmen bei dem Staatszuschuss HSt. 4641 1710.
HSt. 4641 7182 durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer HSt. 9000 0030.