Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag 2023/049 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       68.169.970 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       26.150.230 €

ab.

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                5.650 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                6.775 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.100.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 15.804.100 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                   360 v. H.

 

§ 5

 

1.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2023 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis Personalkosten

·         Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit folgenden Summen:

für 2022                                                     81.464.981 €

für 2023                                                     94.320.200 €

für 2024                                                     88.621.160 €

für 2025                                                     86.425.430 €

für 2026                                                     84.694.470 €

 

und das der Finanzplanung zugrundeliegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

für 2022                                                     19.140.351 €

für 2023                                                     26.150.230 €

für 2024                                                     20.396.450 €

für 2025                                                     15.446.330 €

für 2026                                                     11.538.400 €

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2023 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

Verwaltungshaushalt                                         5.650 €

Vermögenshaushalt                                           6.775 €