Betreff
Antrag der CSU - Stadtratsfraktion - Stadtrat Markert; Antrag Wohnbau 23
Vorlage
2023/064
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den beiliegenden Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wird verwiesen.

 

Es erfolgte eine Abstimmung mit dem Antragssteller im Vorfeld der Erstellung der Sitzungsvorlage, dass die Prüfung unter der Maßgabe der in den Ziffern 2 bis 9 dargelegten Rahmenbedingungen erfolgen wird (siehe a bis h des Beschlussentwurfs).

 

Somit soll lediglich der Prüfungsauftrag an die Verwaltung beschlossen werden. Die aufgeführten Rahmenbedingungen sind Teil der Prüfung.

 

Letztlich ist es die Entscheidung des Gremiums, ob sie diesem Antrag folgen möchte.

des Antragsstellers

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung des Förderprogrammes „Wohnbau 23“ unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen.

 

a.         Bei positiver Bewertung der Fördermöglichkeit werden Maßnahmen definiert um maximal zehn Bauobjekte fördern zu können.

b.         Die Förderung soll ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen.

c.         Der Förderantrag muss vom Bewerber fristgerecht gestellt werden, dass die Förderung noch in das dazugehörige Haushaltsjahr mit eingeplant werden kann. Diese Frist ist von der Stadtverwaltung vorzugeben.

d.         Der Bauwerber verpflichtet sich 15 Jahre lang den sozialen Wohnungsbau sicherzustellen.

e.         Es kann immer nur jeweils ein Antrag pro Bauwilliger gestellt werden.

f.          Bauträger oder Großinvestoren werden vom Förderprogramm ausgeschlossen.

g.         Die Kriterien für eine positive Bewilligung eines Förderantrags werden im Bau- und Umweltausschuss erarbeitet und dem Stadtrat zum Entschluss vorgelegt.

h.         Es gilt das Windhundprinzip.