Betreff
Projektgesellschaft Energieagentur Kitzinger Land GmbH;
hier: Beschluss zur Gründung unter Mitwirkung der Stadt Kitzingen
Vorlage
2023/001/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

Auf die Sitzungsvorlage 2023/001 mit Beschluss vom 26.01.2023 wird verwiesen (Anlage 1). Ebenso wird auf die Entwürfe des Gesellschaftsvertrages sowie der Gesellschaftervereinbarung jeweils mit Stand vom 05.04.2023, beigefügt als Anlage 2 und 3 verwiesen.

 

Die Projektentwicklungsgesellschaft Energieagentur Kitzinger Land GmbH soll voraussichtlich zum 02.05.2023 durch die drei Energieversorgungsunternehmen LKW Kitzingen, ÜZ Mainfranken und N-Ergie sowie nach derzeitigem Stand 22 Kommunen und dem Landratsamt Kitzingen gegründet werden.

 

Es steht den Städten und Gemeinden im Landkreis Kitzingen und somit auch der Stadt Kitzingen frei, sich an der Gründung der Gesellschaft zu beteiligen. Mit Beschluss vom 26.01.2023 wurde vom Stadtrat die Beteiligung zur Gesellschaft beschlossen.

 

Zwischenzeitlich liegen der Stadtverwaltung die o.g. Entwürfe des Gesellschaftervertrages sowie der Gesellschaftervereinbarung vor. Aus diesen ergeben sich die folgenden wesentlichen Änderungen mit Stand vom 05.04.2023.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der Verträge mit Stand vom 05.04.2023 stellen sich wie folgt dar:

 

  1. Gründung:

Statt der nachträglichen Beteiligung soll die Stadt Kitzingen nun Gründungsgesellschafter sein.

 

  1. Finanzierung:
    Die 22 kommunalen Gebietskörperschaften, das Landratsamt Kitzingen sowie die Energieversorgungsunternehmen N-Ergie, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen gründen gemeinsam die Projekteentwicklungsgesellschaft.
    Die N-Ergie trägt 25 %, die LKW Kitzingen sowie die ÜZ Mainfranken tragen jeweils 12,5 % der Geschäftsanteile. Von den kommunalen Gebietskörperschaften werden 50 % der Anteile an der Gesellschaft gehalten. Es werden maximal 10.869,57 € Bareinlage je kommunale Gebietskörperschaft aufgebracht.

 

  1. Aufsichtsbehörde:

Eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht aufgrund der Errichtung laut Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayGO. Der Anzeigepflicht wurde am 20.03.2023 nachgekommen.

 

Die Durchführung eigener Projekte der Stadt Kitzingen z.B. mit der LKW Kitzingen bleiben von dieser Beteiligung unberührt.

 

Die Gründung durch die oben genannten Gründungsgesellschafter soll am 02.05.2023 nach Vorliegen der notwendigen kommunalrechtlichen Freigaben erfolgen. Die kartellrechtliche Freigabe erfolgte am 24.03.2023.

 

Für die Gründung der unmittelbaren Beteiligung der Stadt an der Projektentwicklungsgesellschaft Energieagentur Kitzinger Land GmbH ist gem. § 2 Nr. 14c GeschO der Stadtrat zuständig.

 

Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zur Änderung des Beschlusses vom 26.01.2023.

1.      Vom Sachvortrag, insbesondere von den Entwürfen des Gesellschaftsvertrages sowie der Gesellschaftervereinbarung – jeweils Stand 05.04.2023 – (Anlage 2 und 3 zu dieser Sitzungsvorlage), wird Kenntnis genommen

2.      Der Beschluss vom 26.01.2023 (Vorlagen. Nr. 2023/001) wird in seiner Ziffer 2 und 3 wie folgt geändert:


Es besteht Einverständnis, dass die Stadt Kitzingen die Projektentwicklungsgesellschaft Energieagentur Kitzinger Land GmbH nach Maßgabe der in der Anlage 2 und 3 zu dieser Sitzungsvorlage dargelegten wesentlichen Eckpunkten mitgründet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragskonditionen auszuhandeln und festzulegen. Der Oberbürgermeister wird außerdem ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen für die Gründung und Beteiligung der Stadt an der GmbH mit einer Bareinlage von maximal 10.869,57 € und ohne jegliche Verpflichtung zur Leistung von Nachschusszahlungen abzugeben.

 

Die Haushaltsmittel i. H. v. max. 10.869,57 € werden im Haushalt 2023 bereitgestellt.