Betreff
Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023;
Tiny-House - Flächensuche
Vorlage
2023/087
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023 (Anlage 1) wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die Errichtung eines sog. Tiny-Houses ist - wie auch für den Bau herkömmlicher Wohngebäude - eine Baugenehmigung erforderlich, ggf. kann ein derartiges Gebäude auch auf privaten Grundstücken zulässig sein. Für die Schaffung einer Tiny-House-Siedlung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Bereits im Jahre 2021 wurde das Stadtgebiet Kitzingens auf stadteigene Baulücken überprüft. Im Ergebnis waren keine Flächen vorhanden, die sich für eine Vermarkung als Bauplatz eignen könnten (vgl. Berichtswesen vom 22.04.2021). Auch ein größeres Gelände, das sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Tiny-Häuser eignen würde, steht nicht zur Verfügung. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage sind Ankäufe schwierig oder nur zu Preisen, die ein wirtschaftliches Handeln nicht mehr zulassen, möglich.

 

 

Beschlussentwurf des Antragstellers:

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob es eine geeignete städtische Fläche für die Errichtung einer möglichen Tiny House Ansiedlung gibt.