Tiny-House - Flächensuche
Auf den Antrag der
Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023 (Anlage 1) wird verwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Für die Errichtung
eines sog. Tiny-Houses ist - wie auch für den Bau herkömmlicher Wohngebäude -
eine Baugenehmigung erforderlich, ggf. kann ein
derartiges Gebäude auch auf privaten Grundstücken zulässig sein. Für die
Schaffung einer Tiny-House-Siedlung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Bereits im Jahre
2021 wurde das Stadtgebiet Kitzingens auf stadteigene Baulücken überprüft. Im
Ergebnis waren keine Flächen vorhanden, die sich für eine Vermarkung als
Bauplatz eignen könnten (vgl. Berichtswesen vom 22.04.2021). Auch ein größeres
Gelände, das sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Tiny-Häuser
eignen würde, steht nicht zur Verfügung. Aufgrund der derzeitigen
wirtschaftlichen Lage sind Ankäufe schwierig oder nur zu Preisen, die ein
wirtschaftliches Handeln nicht mehr zulassen, möglich.
Beschlussentwurf
des Antragstellers:
Die Verwaltung möge
prüfen, ob es eine geeignete städtische Fläche für die Errichtung einer möglichen
Tiny House Ansiedlung gibt.