Betreff
Erweiterung Kindertageseinrichtung Etwashausen
hier: Vorplanung und Beauftragung
Vorlage
2023/092
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Ausgangslage

 

Für eine Erweiterung der Evangelischen Kindertageseinrichtung St. Michael in Etwashausen wurde das Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft durch einen Beschluss (2021/041) in der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2021 erworben.

 

Die Kindertageseinrichtung soll um 2 Kindergartengruppen, 2 Kinderkrippengruppen und einer Hortgruppe erweitert werden. Somit sind in Zukunft insgesamt 9 Gruppen (5 Kindergarten + 3 Kinderkrippen + 1 Hortgruppe) plus Personal auf dem Gelände in der Gartenstraße untergebracht. Weiterhin wird die Kindertageseinrichtung um eine vollwertige Küche mit Speiseraum vergrößert.

 

Für die Architektenleistungen wurde ein VgV-Verfahren eingeleitet. Im Juli 2021 wurde die EU-Bekanntmachung für das Verfahren im Internet veröffentlicht. Im September 2021 fand die Vorauswahl der Bewerber statt und im Oktober 2021 wurden die Bieterpräsentationen der jeweiligen Architekturbüros durchgeführt. Mit einem Beschluss (2021/252) in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 wurde das Architekturbüro Jäcklein aus Volkach mit den Architektenleistungen beauftragt.

 

 

2.    Bestandsgebäude

 

Das zweigeschossige, nicht unterkellerte Bestandsgebäude wurde 1997 als Massivbau mit einem Holz-Walmdach erstellt. Im Zuge der Baumaßnahme 2009 wurde an der Nordseite für die Errichtung einer Kinderkrippe mit 14 Plätzen angebaut, sowie ein Umbau für die Mittagsbetreuung durchgeführt und ein Carport mit Schuppen für eine witterungssichere Unterbringung der Kinderfahrzeuge errichtet.

 

 

3.    Bearbeitung und Beschreibung der Vorplanung (Leistungsphase 2)

 

Im Nordosten wird ein Erweiterungsbau an den bestehenden Baukörper angeschlossen. Aufgrund der höheren Einstellung der Hochwasserthematik ist ein Verbindungsbau mit Rampe notwendig. In beiden Erdgeschossen sind die Kinderkrippengruppen, Küche, Speiseraum und die Verwaltungsräume untergebracht. In den Obergeschossen befinden sich die Kindergartengruppen und die Hortgruppe. Im Bestandsgebäude ist eine größere Neuordnung der Treppenanlage, Garderobe und Sanitärbereiche notwendig.

 

Der Neubau wird als Massivbau geplant (Stahlbetondecken, -Stützen, Mauerwerk) und die Gebäudehülle erhält eine hinterlüftete Außendämmung. In den Gruppenräumen werden Schallabsorptionsflächen vorgesehen, um die erforderliche Nachhallzeit zu erreichen. Bei den Außenanlagen werden zum Teil bestehende Spielgeräte ausgetauscht und ergänzt, die befestigten Flächen und die Bepflanzung im Wesentlichen gehalten.

 

Anmerkung: Zwischenzeitlich im Planungsverlauf wurde auch die Möglichkeit eines Neubaus für die verschiedenen Gruppen geprüft. Aufgrund der Nachnutzung und dem Erhalt des Bestandsgebäudes wurde ein Neubau für alle Gruppen inkl. Hort nicht weiterverfolgt. Weiterhin muss im Bereich der Förderung eines Ersatzneubaus die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden.

 

 

4.    Kostenschätzung Architekturbüro

 

Die Kostenschätzung des Erweiterungsbaus und den notwendigen Umbauarbeiten im Bestand liegt bei insgesamt 12,0 Mio. €.

 

KG 100

0,00 €

KG 200

99.322,10 €

KG 300

5.533.631,74 €

KG 400

2.170.577,57 €

KG 500

1.250.578,80 €

KG 600

360.000,00 €

KG 700

2.447.668,66 €

Summe

11.861.778,87 €

 

 

5.    Haushaltsstelle

 

Die Gesamtkosten i. H. v. 12,0 Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.

 

 

6.    Fördersituation

 

Bei der Regierung von Unterfranken wird ein Förderantrag nach Art. 10 BayFAG gestellt. Der derzeitige Fördersatz bei der BayFAG-Förderung liegt bei 60 % der förderfähigen Kosten. Die Finanzverwaltung stellt die Förderanträge bei den jeweiligen Fachstellen.

 

 

7.    Weiteres Vorgehen

 

Nach der erfolgreichen Entwurfsplanung werden die Architekten und Fachplaner stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt. Der Bauantrag wird eingereicht und der Förderantrag wird an die Regierung von Unterfranken geschickt.

 

Im II. Quartal 2024 werden voraussichtlich die Bauarbeiten starten und es wird von einer Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Projekt „Erweiterung Kindertageseinrichtung Etwashausen“ wird entsprechend der vorliegenden Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) umgesetzt (siehe Anlage).

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen 3 und 4 HOAI an die Architekten und Fachplaner zu beauftragen.

 

4.    Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 12,0 Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.