Betreff
Antrag der ÖDP vom 22.01.2023; hier: Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
Vorlage
2023/097
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Begründung (siehe Anlage 1: Antrag der Fraktion ödp vom 22.01.2023)

 

1.1

Das Gemeindeentwicklungskonzept dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Entwicklung der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände.

 

Durch die Dorferneuerung sollen

– die örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert,

– das Bewusstsein für die dörfliche Lebenskultur, den heimatlichen Lebensraum, das soziale Miteinander sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit vertieft,

– die ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume gestärkt,

– die Innenentwicklung der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund und Boden gefördert,

– der eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen und die Kulturlandschaft erhalten sowie

– Beiträge zum Klimaschutz, zur Energiewende und Anpassung an den Klimawandel zur Grundversorgung, zur Mobilität, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit geleistet werden.

 

Damit sollen die ländlich strukturierten Orts- und Stadtteile vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des Klimawandels, auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.

 

1.2

Das Gemeindeentwicklungskonzept baut dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürger*innen und die Einbindung aller Generationen bei der Erarbeitung gemeindlicher Entwicklungsziele, bei der Vorbereitung, Planung und Ausführung ideeller und materieller Maßnahmen sowie auf deren selbstverantwortliches Handeln.

 

Gegenstand der Förderung:

Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden:

– Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,

– gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen

– private Vorhaben.

 

– Förderung und Entwicklung von örtlichen (dörflichen) Initiativen, die über den Zeitraum der staatlichen Förderung hinaus wirksam sind.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadtverwaltung begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Antrag für ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK). Das GEK stellt eine sinnvolle Bündelung der zukünftigen Entwicklung der Ortsteile für die Stadt Kitzingen dar. Dabei können Handlungsschwerpunkte erarbeitet und bestehende Potenziale der Ortsteile weiterentwickelt werden. Hieraus resultieren vielfältige mögliche Projekte und Maßnahmen in den verschiedenen Ortsteilen.

Eine Fokussierung auf die genannten Stadtteile Etwashausen, Hoheim, Hohenfeld, Repperndorf und Sickershausen erscheint passend. Indes bestehen aktuell bereits Planungsentwicklungen sowohl im Innenstadtbereich mit dem ISEK Erneuerungskonzept mit Bürgerbeteiligung als auch mit dem Quartiersmanagement in der Siedlung.

 

Der Freistaat Bayern fördert die Erarbeitung eines Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde. Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die tatsächlich anfallenden Kosten noch nicht abschätzbar. Der Förderantrag ist beim Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen, welches den Antrag und die Förderung ggfs. bewilligt.

 

1.    Die Stadt Kitzingen stellt im Rahmen des Bayerische Dorfentwicklungsprogramms einen Antrag für ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) beim Amt für ländliche Entwicklung zur Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen für die Orts- und Stadtteile:

- Etwashausen

- Hoheim

- Hohenfeld

- Repperndorf

- Sickershausen

 

2.    Die Bürger*innen sind in Absprache mit der Stadt und ggf. der Teilnehmergemeinschaften auf geeignete Weise (z.B. in Form von Seminaren, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen, Projektgruppen) aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerung zu beteiligen.

 

3.    Die Multiplikator*innen der Orts- und Stadtteilerneuerungen sollen sich durch Wahrnehmung geeigneter Bildungsangebote sowie einschlägigem Informationsmaterial auf ihre Aufgaben vorbereiten und weiterbilden. Entsprechende finanzielle Mittel sind bereit zu stellen.

 

4.    Für das Haushaltsjahr 2024 sind die finanziellen Mittel in Höhe von 67.000,- € für die fachliche Begleitung durch ein geeignetes Büro einzustellen und eine staatliche Förderung zu beantragen.