Historie
Die Stadt
Kitzingen nimmt seit 2021 an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“
teil. Das
Programm dient dazu Kinderrechte in der Kommune vermehrt umzusetzen und
die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Diesem Ziel hat sich der gleichnamige
Verein
Kinderfreundliche Kommunen e.V. seit der Gründung 2012 verschrieben. Neben
UNICEF
wird der
Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. vom Deutschen Kinderhilfswerk getragen
und
vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Mittlerweile begleitet
er über 40
Kommunen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Zu
Jahresbeginn 2021 hat sich Kitzingen für die Teilnahme am Programm
„Kinderfreundlichen Kommunen“ beworben. Durch den Stadtratsbeschluss vom
11.3.2021 konnte die notwenige Vertragsunterzeichnung mit dem Verein
Kinderfreundliche Kommunen e.V. eingeleitet werden, die am 24.6. 2021 durch den
Oberbürgermeister erfolgte. Es folgte von 10/2021 - 12/2021 die sogenannte
„Ist-Stand Analyse“ durch die Erhebung eines Verwaltungsfragebogens, durch
Kinderfragebögen (131 Stück) und 2 Workshops in 10ten Klassen der Realschule.
Am 23.2.2022 erfolgte im „Vor-Ort-Gespräch“ im Stadtteilzentrum eine erste
Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch den Verein mit ca. 50 Beteiligten.
Dieser Termin diente auch für einen ersten Dialog und für Klärungen, wie die
Ergebnisse zu interpretieren seien. Am 6.4. 2022 führte die Stadtverwaltung
einen Verwaltungsworkshop für Sachgebiets- und Amtsleiter mit Beteiligung des
Oberbürgermeisters zum Thema „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ durch. Im Mai 2022 wurden der Stadt Kitzingen die
sogenannten „Empfehlungen“ überreicht. In diesem Katalog wurden auf der Basis
der Ist-Analyse 38 Empfehlungen zur Umsetzung formuliert. Diese Empfehlungen
wurden sowohl verwaltungsintern als auch im Jugendbeirat diskutiert. Am
27.7.2022 fand der vorgeschriebene „Zielfindungsworkshop“ statt, bei dem die
Maßnahmen diskutiert und priorisiert wurden. Als Ergebnis wurden 13 Maßnahmen
festgelegt, die im Aktionsplan umgesetzt werden sollen. Dies Maßnahmen wurden
im Jugendbeirat vom 29.3. 2023 besprochen. Der Jugendbeirat hat einstimmig die
Empfehlung ausgesprochen, den ausgearbeiteten Aktionsplan im Stadtrat
beschließen zu lassen.
Welche Ziele werden im Aktionsplan verfolgt
Kinderrechte
umsetzen
Unsere
Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass mit
„Kinderfreundlichkeit“ sehr unterschiedliche Assoziationen verbunden werden.
Schnell denkt man an Kitas, Schulen und Spielmöglichkeiten innerhalb der Nachbarschaft,
der eigenen und direkten Umgebung oder in der Stadt. In den Ferien lassen
„Kinderfreundlichkeit“ einen sofort an Ferienprogramm oder Ferienbetreuung
denken. Das ist soweit auch alles wichtig und richtig.
Aber es ist
noch mehr: „Kinderfreundlichkeit“ im Sinne des Vereins Kinderfreundliche
Kommunen
e.V. steht in direktem Bezug zu den Kinderrechten, die Beachtung erfahren und
umgesetzt werden sollen. „Sollen“, weil die Bundesrepublik Deutschland im Jahr
1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben hat, mangelnde Umsetzung aber
bisher nicht geahndet wird. Somit darf und muss unser Prozess nicht als
„freundliche“ Kür, sondern vielmehr als „rechtliche“ Pflicht verstanden werden,
um Kinderrechte in unserer Stadt ausreichend gewährleisten und schützen zu
können. Dafür müssen Kinder und Jugendliche, als ExpertInnen ihrer Lebenswelt,
ihre Rechte kennen, für diese eintreten und sich beteiligen können.
Um die
Kinderrechte in unserer Stadt zufriedenstellen sichern zu können, braucht es
zwei wesentliche Perspektiven: Eine nach Außen, bei der wir darauf schauen,
dass wir junge Menschen als Experten ihrer Welt verstehen und sie an
Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen nach ihren Möglichkeiten beteiligen.
Und eine nach inne, bei der wir als Politik und Stadtverwaltung den „Vorrang
des Kindeswohls“ strukturell festigen, damit die Kindeswohlperspektive
dauerhaft in unseren Organisationsstrukturen und Alltagsabläufen sichtbar wird
und Berücksichtigung findet.
Weitere Chancen für unsere Kommune:
Neben der
rechtlichen Notwendigkeit der Umsetzung der Kinderrechte und vielen Chancen für
Kinder und Jugendliche selbst bringt der Prozess zur kinderfreundliche Kommune
auch uns als handelnde kommunale Akteure weitere Chancen.
Mit dem
Durchleben und Durcharbeiten des gesamten Prozesses sammeln wir als Verwaltung
wichtige Prozesserfahrungen, wie man zielgerichtet, strukturiert und dauerhaft
die Belange einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in den Fokus rückt und
verbessert.
Dieses
Prozesswissen lässt sich auf andere Aufgaben oder Zielgruppen übertragen.
Der Prozess
bietet zudem die Chance neue/zukünftige Beteiligungsformate auszuprobieren. Wir
erleben in vielen Bereichen, dass es grundsätzlich immer schwerer wird
Erwachsene und junger Bürger für kommunalpolitische Belange zu begeistern und
sie zur Beteiligung zu motivieren, beziehungsweise Rückhalt für politische
Entscheidungen zu bekommen. Um zukünftige Generation kommunalpolitisch zu
beteiligen müssen sicherlich neue/weitere Wege gefunden werden. Ein
vielfältiges und abgestimmtes Beteiligungskonzept kann sicherlich das ein oder
andere zusätzliche Beteiligungsformat hervorbringen, dass zukunftsfähig ist und
auch für andere Bevölkerungsgruppen funktionieren kann.
Nicht
zuletzt bringen Maßnahmen für junge Menschen auch Vorteile für andere
Bevölkerungsgruppen mit sich. Die beispielsweise in einer Spielleitplanung
bestimmten ortsnahen Spiel-, Ruhe- und Grünflächen und Verkehrslösungen dienen
natürlich auch Senioren. Eine familienfreundliche Verkehrsplanung in der
Innenstadt wirkt sich auch vorteilhaft auf die Mobilität von Senioren aus.
Selbstverpflichtung durch den Aktionsplan:
Kinderfreundlichen Kommune zu sein ist kein
Projekt, das irgendwann beendet wird, sondern ein Perspektiv –und
Haltungswechsel der unsere Kommune nachhaltig und dauerhaft beeinflussen wird.
Dadurch schützen und unterstützen wir die Bürger unserer Stadt, die sich nicht
oder nur sehr schwer für ihre eigenen Belange einsetzen können. Es ist eine
Investition in die Potenziale zukünftiger Generationen.
Mit unserem Aktionsplan haben wir nun mit den
zahlreichen Maßnahmen und Zielen erstmals konkrete Schwerpunkte für die
nächsten Jahre benannt und definiert. Für uns als Stadt Kitzingen ist das ein
großes Vorhaben, das mit Mühen verbunden ist, bei dem alle Akteure mitmachen
und die notwendigen Finanzen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieses
Vorhaben wird nicht von heute auf morgen gelingen, sondern verlangt uns den
berühmten langen Atem ab, für den wir gemeinsam sorgen müssen.
Vermutlich werden wir nicht alles perfekt machen
und vielleicht werden wir auch nicht jedem Ziel in vollem Umfang gerecht
werden. Das wichtigste wird es sein, im Rahmen unserer kommunalen
Möglichkeiten, dieses wichtige Ziel der kinderfreundlichen Kommune, der Vorrang
des Kindeswohls, in den nächsten Jahren nicht aus den Augen zu lassen und zu
festigen.
Dafür braucht es eine starke Jugendpflege,
ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen und eine klare Haltung hin
zur „kinderfreundlichen Perspektive“ die sich im Handeln aller Verantwortlichen
zeigt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Dem Aktionsplan zur Kinderfreundlichen
Kommune wird zugestimmt.
3. Eine Bewertung und ggf. Nachjustierung „ausreichender“ Personalressourcen wird im Stellenplan ab 2024 vorgenommen. Entscheidungsgrundlage hierfür sind die Erfahrungen und Bedarfseinschätzungen aus dem laufenden Prozess.