Betreff
Aktionsplan Kinderfreundliche Kommunen
Vorlage
2023/108
Aktenzeichen
SG 14/Kul
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Historie

Die Stadt Kitzingen nimmt seit 2021 an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“

teil. Das Programm dient dazu Kinderrechte in der Kommune vermehrt umzusetzen und

die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Diesem Ziel hat sich der gleichnamige

Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. seit der Gründung 2012 verschrieben. Neben UNICEF

wird der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. vom Deutschen Kinderhilfswerk getragen und

vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mittlerweile begleitet

er über 40 Kommunen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

 

Zu Jahresbeginn 2021 hat sich Kitzingen für die Teilnahme am Programm „Kinderfreundlichen Kommunen“ beworben. Durch den Stadtratsbeschluss vom 11.3.2021 konnte die notwenige Vertragsunterzeichnung mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. eingeleitet werden, die am 24.6. 2021 durch den Oberbürgermeister erfolgte. Es folgte von 10/2021 - 12/2021 die sogenannte „Ist-Stand Analyse“ durch die Erhebung eines Verwaltungsfragebogens, durch Kinderfragebögen (131 Stück) und 2 Workshops in 10ten Klassen der Realschule. Am 23.2.2022 erfolgte im „Vor-Ort-Gespräch“ im Stadtteilzentrum eine erste Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch den Verein mit ca. 50 Beteiligten. Dieser Termin diente auch für einen ersten Dialog und für Klärungen, wie die Ergebnisse zu interpretieren seien. Am 6.4. 2022 führte die Stadtverwaltung einen Verwaltungsworkshop für Sachgebiets- und Amtsleiter mit Beteiligung des Oberbürgermeisters zum Thema „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ durch.  Im Mai 2022 wurden der Stadt Kitzingen die sogenannten „Empfehlungen“ überreicht. In diesem Katalog wurden auf der Basis der Ist-Analyse 38 Empfehlungen zur Umsetzung formuliert. Diese Empfehlungen wurden sowohl verwaltungsintern als auch im Jugendbeirat diskutiert. Am 27.7.2022 fand der vorgeschriebene „Zielfindungsworkshop“ statt, bei dem die Maßnahmen diskutiert und priorisiert wurden. Als Ergebnis wurden 13 Maßnahmen festgelegt, die im Aktionsplan umgesetzt werden sollen. Dies Maßnahmen wurden im Jugendbeirat vom 29.3. 2023 besprochen. Der Jugendbeirat hat einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den ausgearbeiteten Aktionsplan im Stadtrat beschließen zu lassen.

 

Welche Ziele werden im Aktionsplan verfolgt

Kinderrechte umsetzen

Unsere Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass mit „Kinderfreundlichkeit“ sehr unterschiedliche Assoziationen verbunden werden. Schnell denkt man an Kitas, Schulen und Spielmöglichkeiten innerhalb der Nachbarschaft, der eigenen und direkten Umgebung oder in der Stadt. In den Ferien lassen „Kinderfreundlichkeit“ einen sofort an Ferienprogramm oder Ferienbetreuung denken. Das ist soweit auch alles wichtig und richtig.

 

Aber es ist noch mehr: „Kinderfreundlichkeit“ im Sinne des Vereins Kinderfreundliche

Kommunen e.V. steht in direktem Bezug zu den Kinderrechten, die Beachtung erfahren und umgesetzt werden sollen. „Sollen“, weil die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben hat, mangelnde Umsetzung aber bisher nicht geahndet wird. Somit darf und muss unser Prozess nicht als „freundliche“ Kür, sondern vielmehr als „rechtliche“ Pflicht verstanden werden, um Kinderrechte in unserer Stadt ausreichend gewährleisten und schützen zu können. Dafür müssen Kinder und Jugendliche, als ExpertInnen ihrer Lebenswelt, ihre Rechte kennen, für diese eintreten und sich beteiligen können.

Um die Kinderrechte in unserer Stadt zufriedenstellen sichern zu können, braucht es zwei wesentliche Perspektiven: Eine nach Außen, bei der wir darauf schauen, dass wir junge Menschen als Experten ihrer Welt verstehen und sie an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen nach ihren Möglichkeiten beteiligen. Und eine nach inne, bei der wir als Politik und Stadtverwaltung den „Vorrang des Kindeswohls“ strukturell festigen, damit die Kindeswohlperspektive dauerhaft in unseren Organisationsstrukturen und Alltagsabläufen sichtbar wird und Berücksichtigung findet.

 

 

Weitere Chancen für unsere Kommune:

Neben der rechtlichen Notwendigkeit der Umsetzung der Kinderrechte und vielen Chancen für Kinder und Jugendliche selbst bringt der Prozess zur kinderfreundliche Kommune auch uns als handelnde kommunale Akteure weitere Chancen.

 

Mit dem Durchleben und Durcharbeiten des gesamten Prozesses sammeln wir als Verwaltung wichtige Prozesserfahrungen, wie man zielgerichtet, strukturiert und dauerhaft die Belange einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in den Fokus rückt und verbessert.

Dieses Prozesswissen lässt sich auf andere Aufgaben oder Zielgruppen übertragen.

 

Der Prozess bietet zudem die Chance neue/zukünftige Beteiligungsformate auszuprobieren. Wir erleben in vielen Bereichen, dass es grundsätzlich immer schwerer wird Erwachsene und junger Bürger für kommunalpolitische Belange zu begeistern und sie zur Beteiligung zu motivieren, beziehungsweise Rückhalt für politische Entscheidungen zu bekommen. Um zukünftige Generation kommunalpolitisch zu beteiligen müssen sicherlich neue/weitere Wege gefunden werden. Ein vielfältiges und abgestimmtes Beteiligungskonzept kann sicherlich das ein oder andere zusätzliche Beteiligungsformat hervorbringen, dass zukunftsfähig ist und auch für andere Bevölkerungsgruppen funktionieren kann.

 

Nicht zuletzt bringen Maßnahmen für junge Menschen auch Vorteile für andere Bevölkerungsgruppen mit sich. Die beispielsweise in einer Spielleitplanung bestimmten ortsnahen Spiel-, Ruhe- und Grünflächen und Verkehrslösungen dienen natürlich auch Senioren. Eine familienfreundliche Verkehrsplanung in der Innenstadt wirkt sich auch vorteilhaft auf die Mobilität von Senioren aus.

 

 

Selbstverpflichtung durch den Aktionsplan:

Kinderfreundlichen Kommune zu sein ist kein Projekt, das irgendwann beendet wird, sondern ein Perspektiv –und Haltungswechsel der unsere Kommune nachhaltig und dauerhaft beeinflussen wird. Dadurch schützen und unterstützen wir die Bürger unserer Stadt, die sich nicht oder nur sehr schwer für ihre eigenen Belange einsetzen können. Es ist eine Investition in die Potenziale zukünftiger Generationen.

Mit unserem Aktionsplan haben wir nun mit den zahlreichen Maßnahmen und Zielen erstmals konkrete Schwerpunkte für die nächsten Jahre benannt und definiert. Für uns als Stadt Kitzingen ist das ein großes Vorhaben, das mit Mühen verbunden ist, bei dem alle Akteure mitmachen und die notwendigen Finanzen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieses Vorhaben wird nicht von heute auf morgen gelingen, sondern verlangt uns den berühmten langen Atem ab, für den wir gemeinsam sorgen müssen.

Vermutlich werden wir nicht alles perfekt machen und vielleicht werden wir auch nicht jedem Ziel in vollem Umfang gerecht werden. Das wichtigste wird es sein, im Rahmen unserer kommunalen Möglichkeiten, dieses wichtige Ziel der kinderfreundlichen Kommune, der Vorrang des Kindeswohls, in den nächsten Jahren nicht aus den Augen zu lassen und zu festigen.

Dafür braucht es eine starke Jugendpflege, ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen und eine klare Haltung hin zur „kinderfreundlichen Perspektive“ die sich im Handeln aller Verantwortlichen zeigt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Aktionsplan zur Kinderfreundlichen Kommune wird zugestimmt.

 

3.    Eine Bewertung und ggf. Nachjustierung „ausreichender“ Personalressourcen wird im Stellenplan ab 2024 vorgenommen. Entscheidungsgrundlage hierfür sind die Erfahrungen und Bedarfseinschätzungen aus dem laufenden Prozess.