Betreff
Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 03.02.2023;
Behindertengerechte Gestaltung von Spielplätzen
Vorlage
2023/114
Aktenzeichen
SG 63/jp
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.      Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 03.02.2023

siehe Anlage 1

 

2.      Stellungnahme der Stadtverwaltung:

 

Bei nahezu allen städtischen Spielplätzen ist zumindest ein behindertengerechter Zugang möglich. Soweit noch nicht vorhanden werden diese nach Möglichkeit im Rahmen von Unterhaltsarbeiten sukzessiv nachgerüstet bzw. verbessert. Eine behindertengerechte Gestaltung der bestehenden Wegeführungen innerhalb der Spielplätze erfordert in der Regel jedoch größere Umbauarbeiten.

 

Spezielle behindertengerechte Spielgeräte sind mit Ausnahme des im Jahr 2022 aufgestelltem Karussells auf dem Spielplatz Königsberger Straße innerhalb der Stadt Kitzingen bisher nicht verbaut worden. Dem Arbeitskreis „Meine Siedlung“ sollen darüber hinaus für diesen Standort ergänzende Spielgeräte vorgeschlagen werden, die den Integrationsgedanken aufgreifen. Die mögliche Nutzung der vorhandenen Spielgeräte hängt auf allen Spielplätzen jedoch wesentlich vom Grad / Art der Behinderung ab.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Vorgabe, wonach klassische behindertengerechte Spielgeräte (z.B. Schaukel für Rollstuhlfahrer) vielfach nur in betreuten Bereichen einsetzbar sind. Diese Voraussetzung trifft auf die öffentlichen Spielplätze in der Regel nicht zu.

 

Das Ansinnen der „behindertengerechten Gestaltung“ wird im Hinblick auf Wegeführung / Modellierung bereits bei der Planung zukünftiger Spielplätze verstärkt beachtet. Auch sollen integrative Spielgeräte und Spielräume eine wesentlich stärkere Berücksichtigung finden. Wichtig sollte es jedoch auf den öffentlichen Spielplätzen sein, dass behindertengerechtere Spielgeräte auch für Kinder ohne bzw. mit wenigen Einschränkungen attraktiv und nutzbar sind.

 

Das Ansinnen der Antragstellerin „zwei bis drei behindertengerechte Spielgeräte auf jeden unser bestehenden 29 Spielplätze zzgl. 2 Spielecken aufzubauen wird sich aus Platzgründen und ohne zusätzliche finanzielle Mittel mittelfristig nicht umsetzen lassen.   

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Bei den Maßnahmen Nr. 131, 133 und 134 entsprechend des Haushaltes ist eine behindertengerechte Gestaltung zu berücksichtigen.

 

3.    Bei künftigen Neuplanungen und Umgestaltungen von städtischen Spielanlagen sind diese behindertengerecht zu gestalten.