Betreff
Landkreisfaschingsumzug 2013, hier Zuschussantrag
Vorlage
343/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Turnusmäßig findet der Landkreisfaschingsumzug in 2013 wieder in Kitzingen statt.

Hierzu ging von der Kitzinger Karnevalsgesellschaft am 21.11.2012 beiliegender Antrag ein.

 

Für die Landkreisfaschingsumzüge in den Vorjahren wurden jeweils folgende Beschlüsse gefasst und Zuschüsse wie folgt in Anspruch genommen:

 

2001: 5.000,00 DM Zuschuss; im Nachgang weitere 4.994,00 DM für Bauhofsleistungen

2004: 3.500,00 € (3.000,00 € Bauhofsleistungen / 500,00 € Zuschuss über Heimat- und
 Kulturpflege)

2007: Beschlussfassung über 3.500,00 €; im Nachgang Erlass der übersteigende Kosten für
 den Bauhof in Höhe von 1.193,32 € (Zuschuss insgesamt: 4.693,32 €).

2010: Beschluss Bauhofsleistungen über 4.700,00 € (tatsächlich wurden 3.804,76 €
 benötigt).

 

Eine Barauszahlung blieb bei den vergangenen beiden Umzügen aus, da es sich jeweils um die Kosten für Leistungen des Bauhofes und somit um innere Verrechnungen handelte.

 

Die Bauhofsleistungen können nach Aussage des Bauhofsleiters je nach Streckenführung und Absperrungsaufwand unterschiedlich ausfallen – in Absprache mit dem Bauhofsleiter sind jedoch max. 4.500,00 € realistisch, die mit Blick auf die Rechnungsergebnisse max. zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Die KIKAG hat in diesem Jahr erstmals auch einen Sachkostenzuschuss beantragt und begründete diesen auf Nachfrage mit den gestiegenen Aufwendungen bei der Durchführung der Veranstaltung.

Bereits im Jahr 2010 wäre ein solcher Sachkostenzuschuss nötig gewesen, was sich in Form einer Rechnung zeigte, die bei der Stadt Kitzingen für den Landkreisfaschingsumzug einging und aufgrund ausschließlicher Beschlussfassung hinsichtlich der Bauhofsleistungen und trotz freier Finanzmittel nicht übernommen werden konnte.

 

Eine Abfrage in Dettelbach und Volkach (weitere Ausrichter des Umzuges) erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Dettelbach: Übernahme der Bauhofsleistungen und Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €

Volkach: Übernahme der Bauhofsleistungen und Zuschuss in Höhe von 500,00 €

 

Die Verwaltung kann sich mit Blick auf den Zuschuss der übrigen beiden Gemeinden eine Förderung in Höhe von 1.500,00 € vorstellen. Hierfür ist das Defizit nachzuweisen.

 

Der Landkreisfaschingsumzug zählt zu einer der herausregenden Veranstaltungen in Kitzingen und lässt den gesamten Landkreis sowie die Region darüber hinaus – zumindest im nächsten Jahr wieder – nach Kitzingen blicken.

Aus diesem Grund sollte der umseitige Beschluss gefasst werden.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Auf Antrag der Kitzinger Karnevalsgesellschaft stellt die Stadt Kitzingen für den Landkreisfaschingsumzug 2013 Bauhofsleistungen im Wert von max. 4.500,00 € zur Verfügung.

 

  1. Darüber hinaus gewährt die Stadt Kitzingen für den Landkreisfaschingsumzug einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.500,00 €.

 

Ein Defizitnachweis ist vorzulegen.