Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 0.5653.6410 - Sporthalle im Deusterpark - Umsatzsteuer und dgl.;
hier: Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
2024/168
Art
Dringlichkeitsentscheidung

Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist für überplanmäßige Ausgaben von 50.001 € bis 300.000 € sachlich zuständig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Ansatzbemessung in der Haushaltsplanung 2024 wurde nicht mehr damit gerechnet, dass hinsichtlich der Baumaßnahme in der Sportanlage Deusterpark – Abbruch einer bestehenden Halle und Neubau Handballhalle mit Parkgarage noch steuerrechtliche Abwicklungen erfolgen müssen. Es wurde lediglich der Steueranteil für die laufenden Einnahmen berücksichtigt. Folglich kommt es nun zu dieser Abweichung vom Ansatz.

 

Der Grund für die Mehrausgaben ist die Steuernachzahlung aus dem Jahr 2020. Eine Nachzahlung ist aufgrund nicht berücksichtigter Anteile für die Mensa höher als ursprünglich erwartet. Die Fälligkeit der Steuererklärung war der 12.08.2024.

 

Um die gesetzten Fristen des Finanzamtes entsprechend zu wahren, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung am 24.07.2024 herbeigeführt. Die Höhe der Nachzahlung stelle sich leider erst im Zuge der Bearbeitung heraus, welche nach Ladungsfrist für die letzte Sitzung des Stadtrates am 25.07.2024 erfolgte. Die nächste Sitzung fand am 24.09.2024 statt und lag somit deutlich hinter der gesetzten Frist.

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen bei der HSt. 8700 2050 – Wirtschaftliche Unternehmen – Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen für Darlehen der Stadtbetriebe in Höhe von 260.000 €.


 

1.    Vom Sachvortrag 2024/168 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltsüberschreitung bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:

 

HSt.

Bezeichnung

Ansatz

Überschreitung

VwHh

5653 6410

Sporthalle im Deusterpark

Umsatzsteuer und dgl.

 

 

 

 

 

Bisher bereitgestellt:

Gesamt:

 

1.700 €

 

 

260.000 €

 

 

 

 

 

 

0 €

260.000 €

 

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei der HSt. 8700 2050 – Wirtschaftliche Unternehmen – Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen für Darlehen der Stadtbetriebe in Höhe von 260.000 €.