HSt. 1.7015.9536 - Abwasserbeseitigung, Ortskanäle Hirtengraben - Entwässerung Hausanschlüsse;
hier: Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung
Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist für überplanmäßige Ausgaben von 50.001 € bis 300.000 € sachlich zuständig.
Stellungnahmen
der Verwaltung:
Der Grund für die Erhöhung der Ausgaben ist der Untergrund, der unerwartet aus Fließsand und Felsgestein besteht. Dies bürgt einen höheren Aufwand und somit auch höhere Kosten.
Bei der Haushaltsplanung 2024 wurde damit nicht gerechnet, sodass der Ansatz nun nicht ausreichte. Es gingen am 01.08.2024 dazu eine entsprechende Abschlagszahlung ein, welche beglichen werden musste.
Zum Zeitpunkt der Ladungsfrist für die letzte Sitzung vor der Sommerpause lag die Abschlagszahlung noch nicht vor. Die Sitzung des Stadtrates am 24.09.2024 wäre dafür zu spät gewesen. Es wurde eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte durch Ausgabeneinsparung bei der HSt. 7005 9580 – Abwasserbeseitigung – Sonderbauwerke, Sedimentschlammentsorgung RRB ConneKT in Höhe von 90.000 €.
1. Vom Sachvortrag 2024/169 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltsüberschreitung bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VmHh 7015 9536 |
Abwasserbeseitigung – Ortskanäle Hirtengraben, Hausanschlüsse. Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
95.000 € |
90.000 € 0 € 90.000 € |
Die Deckung erfolgte
durch Mehreinnahmen bei der HSt. 7005 9580 – Abwasserbeseitigung –
Sonderbauwerke, Sedimentschlammentsorgung RRB ConneKT in Höhe von 90.000 €.