Betreff
Vermögensnachweis 2023;
Anlagevermögen
Vorlage
2024/203
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

Gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften (§§ 77, 81 KommHV-Kameralistik) ist der Jahresrechnung eine Vermögensübersicht beizugeben, aus welcher der Stand des Vermögens zu Beginn und Ende des jeweiligen Haushaltsjahres hervorgeht.

 

Die Erstellung der Anlagennachweise der Stadt Kitzingen erfolgt durch ein externes Büro. Die Vermögensfortschreibung 2023 ist inzwischen abgeschlossen, so dass die nötigen Informationen nun vorgelegt werden können:

 

Pos. Anlage Jahres-rechnung

Stand 01.01.2023

Zugänge

Abgänge

Abschreibungen

Stand 31.12.2023

B kostenr. Einricht.

28.984.000 €

663.000 €

69.000 €

3.088.000 €

26.490.000 €

C weitere Einricht.

65.644.000 €

22.680.000 €

14.920.000 €

1.204.000 €

72.200.000 €

Gesamtsummen:

94.628.000 €

23.343.000 €

14.989.000 €

4.292.000 €

98.690.000 €

 

 

 

 

  (Beträge gerundet auf 1.000 €)

 

 

Die Anlagennachweise nach § 76 KommHV-Kameralistik umfassen die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Kitzingen:

 

×          Abwasserbeseitigung

×          Städtische Friedhöfe

×          Wohnmobilstellplatz

×          Hotelschiffsanlegestelle

 

Darüber hinaus sind noch weitere Einrichtungen enthalten, welche aus der Anlage ersichtlich sind.

 

Die Buchung der kalkulatorischen Kosten erfolgt bei Anlagen im Bau erst nach der Inbetriebnahme.

 

Die Bestandsverzeichnisse nach § 75 KommHV-Kameralistik werden durch die Kämmerei selbst geführt. Für das bewegliche Vermögen erfolgt eine laufende Aktualisierung. Die Verwaltung der Grundstücke erfolgt über das Programm TERA-win. Die Fläche der bebauten und unbebauten Grundstücke zum 21.11.2023 betrug 8.060.422 m².

 

Das Bestandsverzeichnis für Grundstücke umfasst sämtliche Flächen, welche sich im Eigentum der Stadt Kitzingen befinden, die Anlagennachweise nur einen Teil. In den Anlagennachweisen erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten oder ersatzweise mit dem Bodenrichtwert.


 

1.    Vom Sachvortrag 2024/203 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Vom Nachweis des Anlagevermögens wird gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 75, 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.

 

Anlagevermögen zum 31.12.2023 (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis):

 

98.689.481,45 €