hier. Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung
Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist für überplanmäßige Ausgaben von 50.001 € bis 300.000 € sachlich zuständig. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist in der jeweiligen nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Grund für die Erhöhung der Ausgaben ist der Untergrund, der unerwartet aus Fließsand und Felsengestein besteht. Es wurde bereits berichtet, dass dieser höhere Aufwand zu höheren Kosten führt.
Der Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2024 noch nicht bekannt und fand demnach keine Berücksichtigung. Der Ansatz wird deutlich überschritten. Anfang Oktober wurde die Haushaltsüberschreitung gestellt. Die Ladung für den Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss am 08.10.2024 war bereits abgeschlossen. Die nächste Stadtratssitzung am 24.10.2024 wäre nach der Fälligkeit der Rechnung gewesen. Es wurde am 01.10.2024 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister herbeigeführt.
- Vom
Sachvortrag 2024/204 wird Kenntnis genommen.
- Es wird
davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine
Haushaltsüberschreitung
bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VermHh 7015 9536 |
Abwasserbeseitigung - Ortskanäle
Hirtengraben, Entwässerung Hausanschlüsse Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
95.000 € |
68.525 € 90.000 € |
158.525 € |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitungen erfolgte über folgende Haushaltsstelle:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
8810 9321 |
Unbebauter Grundbesitz - Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen |
68.525 € |