Betreff
Aufnahme eines Kommunalkredites für die bauliche Umsetzung der Generalsanierung der Dreifeldsporthalle Sportzentrum Sickergrund;
hier: Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Kreditaufnahme i. H. v. 3,3 Mio. €
Vorlage
2024/207
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Zur Stabilisierung der Kassenlage ist es erforderlich, im Jahr 2024 einen Kredit aufzunehmen.

 

Die bereits durch den Stadtrat beschlossene Maßnahme der Generalsanierung der Dreifeldsporthalle Sportzentrum Sickergrund eignet sich für eine Kreditaufnahme.

 

Zu finanzierende Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 belaufen sich derzeit auf 4.113.787,35 € (Stand: 31.10.2024). Daraus ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 3,3 Mio. €.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich mit den in der Sitzung vom 14.11.2024 vorgelegten Mehrkosten auf 18,9 Mio. €. Bis zum 31.10.2024 wurden rd. 10,8 Mio. € kassenwirksam.

 

Für die Kreditaufnahme sind folgende Eckdaten vorgesehen:

 

Auszahlung:                bis zu 3.300.000 €

Laufzeit:                      10 Jahre

Erstmalige Tilgung:     30.06.2025

Tilgungsrate:               halbjährlich, Zins- und Tilgungsrate abhängig vom Kreditgeber

Zinssatz:                      wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben

Zinsbindung:                10 Jahre

 

Der Zinssatz und die finale Zins- und Tilgungsraten richten sich nach dem jeweiligen Kreditkreditgeber.

 

In der Haushaltssatzung 2024 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 8.500.000 € für Investitionen festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist mit der Aufnahme dieses Kredits weiterhin gewahrt.

 

Die Kostenmehrung sowie die Finanzierung der Mehrkosten über einen Kredit wurden dem Fördergeber bereits angezeigt.


1.    Vom Sachvortrag 2024/207 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen nimmt für die Finanzierung der Ausgaben für die Generalsanierung der Dreifachsporthalle Sickergrund einen Kredit in Höhe von insgesamt bis zu 3,3 Mio. € auf.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragskonditionen auszuhandeln und festzulegen. Hierbei werden folgende Eckdaten festgelegt:

 

Auszahlung:                bis zu 3.300.000 €

Laufzeit:                      10 Jahre

Erstmalige Tilgung:     30.06.2025

Tilgungsrate:               halbjährlich, Zins- und Tilgungsrate abhängig vom Kreditgeber

Zinssatz:                      wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben

Zinsbindung:                10 Jahre

 

4.    Der Oberbürgermeister ermächtigt, die für die Kreditaufnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

5.    Die Kreditaufnahme erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Haushaltsansatz bei HSt. 9121 3776.