Der Stadtrat ist gemäß seiner Geschäftsordnung für überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mehr als 300.000 € zuständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Baumaßnahme Neubau Haus für Jugend und Familie schreitet schneller voran als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung erwartet.
Der Hochbau erwartet im Jahr 2024 noch offene Rechnungen von schätzungsweise rd. 1,0 Mio. € folgender Gewerke:
- Estricharbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Fensterbauarbeiten
- Heizungsarbeiten
- Elektroarbeiten
- Schreinerarbeiten
- Trockenbauarbeiten
Der Stellung der jeweiligen Rechnung ist abhängig von der jeweilig ausführenden Firma. Zudem ist der Zeitpunkt des Rechnungseingangs entscheidend, ob die Kosten noch in 2024 kassenwirksam werden. Aus diesem Grund wird die Mittelbereitstellung suggestive nach den tatsächlich benötigten Mitteln erfolgen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 3.058.308,93 € (davon 3 Mio. € Ansatz und 58.308,93 € Haushaltsreste) veranschlagt. Für das Jahr 2025 waren 2,1 Mio. € im Haushalt 2024 vorgesehen. Diese Mittel könnten nun teilweise bereits in 2024 fällig werden. Die unterjährige Mittelverschiebung ist haushaltsrechtlich nur im Zuge einer Haushaltsüberschreitung möglich.
Derzeit sind für die Deckung der Mehrausgabe folgende Haushaltsstellen vorgesehen:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
0241 9345 |
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit – Anschaffung einer Webseite |
17.500 € |
7901 9345 |
Touristinformation – Anschaffung einer Webseite |
17.500 € |
7080 9357 |
Kläranlage – Ersatzbeschaffung Radlader |
25.000 € |
7080 9450 |
Kläranlage – Unterstellplatz Radlader |
25.000 € |
7080 9631 |
Kläranlage – Maßnahmen außerhalb Handlungskonzept |
25.000 € |
7014 9535 |
Abwasserbeseitigung – Ortskanäle Repperndorfer Straße Entwässerung |
70.000 € |
1300 9355 |
Feuerwehren – Erwerb von Schutzbekleidung |
150.000 € |
1300 9352 |
Feuerwehren – Arbeitsgeräte und Maschinen für alle Feuerwehren |
69.000 € |
6309 3611 |
Nordtangente – Investitionszuweisungen |
1.000 € |
9161 3000 |
Zuführung v. Verwaltungshaushalt (ohne Sonderrücklagen) |
600.000 € |
Die Deckungen werden nach dem derzeitigen Stand des Haushaltes ermittelt. Sie sind eine Momentaufnahme. Sollten bis zum Jahresende 2024 entsprechende Deckungsmöglichkeiten wegfallen, müssen diese durch neue Deckungen ersetzt werden.
Deckungsmöglichkeiten können aus haushaltsrechtlichen Gründen wegfallen. Haushaltsrechtliche Gründe sind zum Beispiel: Die Mittel werden an ursprünglicher Stelle benötigt, bereits fest eingeplante Mehreinnahmen kommen später als ursprünglich erwartet.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, solche Veränderungen, soweit dies haushaltsrechtlich erforderlich ist, zu entscheiden. Dies ist erforderlich, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
- Vom
Sachvortrag 2024/208 wird Kenntnis genommen.
- Für das
Haushaltsjahr 2024 wird beifolgender Haushaltsstelle eine
Haushaltsüberschreitung
genehmigt:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VermHh 4605 9420 |
Stadtjugendpflege jungStil – Gebäudeneubau
Neubau Haus für Jugend und Familie Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
3.000.000,00
€ zzgl.
Haushaltsreste: 58.308,93
€ |
1.000.000,00
€ 0,00 € |
1.000.000,00
€ |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitung erfolgt über folgende Haushaltsstellen:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
0241 9345 |
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit – Anschaffung einer Webseite |
17.500 € |
7901 9345 |
Touristinformation – Anschaffung einer Webseite |
17.500 € |
7080 9357 |
Kläranlage – Ersatzbeschaffung Radlader |
25.000 € |
7080 9450 |
Kläranlage – Unterstellplatz Radlader |
25.000 € |
7080 9631 |
Kläranlage – Maßnahmen außerhalb Handlungskonzept |
25.000 € |
7014 9535 |
Abwasserbeseitigung – Ortskanäle Repperndorfer Straße Entwässerung |
70.000 € |
1300 9355 |
Feuerwehren – Erwerb von Schutzbekleidung |
150.000 € |
1300 9352 |
Feuerwehren – Arbeitsgeräte und Maschinen für alle Feuerwehren |
69.000 € |
6309 3611 |
Nordtangente – Investitionszuweisungen |
1.000 € |
9161 3000 |
Zuführung v. Verwaltungshaushalt (ohne Sonderrücklagen) |
600.000 € |
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
entsprechende Deckungsvorschläge für die o. g.
Haushaltsüberschreitung, soweit dies haushaltsrechtlich erforderlich ist,
zu ändern.