hier: Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Kreditaufnahme i. H. v. 300.000 €
Zur Stabilisierung der Kassenlage ist es erforderlich, im Jahr 2024 einen Kredit aufzunehmen.
Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alemannenstraße um zwei Krippengruppen wurde durch den Stadtrat beschlossen. Die Wiederherstellung der Krippengruppen eignet sich für eine Kreditaufnahme.
Zu finanzierende Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 belaufen sich derzeit auf 93.206,00 € (Stand: 31.10.2024). Es stehen noch Rechnungen von rd. 207.000 € aus, die voraussichtlich noch 2024 bzw. Anfang 2025 kassenwirksam werden. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 300.000 €.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 3,082 Mio. €. Bis zum 31.10.2024 wurden rd. 2,877 Mio. € kassenwirksam.
Für die Kreditaufnahme sind folgende Eckdaten vorgesehen:
Auszahlung: 300.000 €
Laufzeit: 10 Jahre
Erstmalige Tilgung: 30.06.2025
Tilgungsrate: halbjährlich mit bis zu 17.500 € Zins- und Tilgungsrate
Zinssatz: wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben
Zinsbindung: 10 Jahre
Der Zinssatz sowie die finale Zins- und Tilgungsrate richten sich nach dem jeweiligen Kreditkreditgeber.
In der Haushaltssatzung 2024 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 8.500.000 € für Investitionen festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist mit der Aufnahme dieses Kredits weiterhin gewahrt.
Die Maßnahme konnte seitens der Förderung bereits abgeschlossen werden. Die Mehrkosten beruhen auf dem Starkregenereignis am 1. Juni 2024. Um die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel sicherzustellen, wurde die Wiederherstellung der Krippengruppen erforderlich.
1. Vom Sachvortrag 2024/210 wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen nimmt für die Finanzierung der Ausgaben für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alemannenstraße um 2 Krippengruppen einen Kredit in Höhe von insgesamt rd. 300.000,00 € auf.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragskonditionen auszuhandeln und festzulegen. Hierbei werden folgende Eckdaten festgelegt:
Auszahlung: 300.000 €
Laufzeit: 10 Jahre
Erstmalige Tilgung: 30.06.2025
Tilgungsrate: halbjährlich mit bis zu 17.500 € Zins- und Tilgungsrate
Zinssatz: wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben
Zinsbindung: 10 Jahre
4. Der Oberbürgermeister ermächtigt, die für die Kreditaufnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben:
5. Die Kreditaufnahme erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Haushaltsansatz bei HSt. 9121 3776.