hier: Grundsatzbeschluss
1. Der Stadtrat hat in öffentlicher
Sitzung am 28.07.2022 (Vorlage Nr. 2022/129 vom 19.07.2022; Beschlussauszug als
Anlage 2 beigefügt) beschlossen, die
LKW Kitzingen GmbH bei ihrem Vorhaben, in der Stadt Kitzingen regenerative
Energie (Windkraft und PV-Anlagen) mit dem Ziel der unabhängigen Versorgung
weiter auszubauen, zu unterstützen und den Oberbürgermeister beauftragt, ein
entsprechendes Konzept für die „Regionale Erneuerbare Energie-Erzeugung“ zu
erarbeiten und die notwendigen Schritte zu deren Umsetzung einzuleiten.
Im
Anschluss an diese Beschlussfassung wurde von der LKW Kitzingen GmbH ein
potentielles Windeignungsgebiet der Stadt Kitzingen im Waldgebiet „Klinge“
ausfindig gemacht, auf dem insgesamt 4
Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden könnten. Es handelt sich fast
ausschließlich um Waldgrundstücke in der „Klinge“.
2. Die Stadt ist Eigentümerin der
genannten Flächen und muss diese über einen Pacht- bzw. Nutzungsvertrag einem
Dritten, der die Windenergieanlagen nach eigenem Konzept, nach eigener Planung
und auf eigene Rechnung errichtet, zur Verfügung stellen, damit das Projekt
realisiert werden kann. Da bislang noch kein Beschluss vorhanden ist, ob die
Stadt bereit ist, an dieser Stelle (Wald) Flächen zur Nutzung für
Windenergieanlagen gegen ein marktübliches Entgelt zur Verfügung zu stellen,
bedarf es des hier nun vorgelegten Grundsatzbeschlusses, bevor die Sache weiter
bearbeitet wird.
Der
Abschluss eines entsprechenden entgeltlichen Nutzungsvertrages ist hier nicht
ausschreibungspflichtig i.S. des europäischen Vergaberechts. Allerdings ist es
aus haushalts- und kommunalrechtlichen Gründen erforderlich, ein nationales öffentliches
Verfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vertragspartner zu den üblichen Marktkonditionen zu finden. Nach
Durchführung eines solchen Verfahrens wird der Stadtrat erneut mit der
Entscheidung wie in Ziff. 3 des Beschlusses dargelegt befasst.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Es
besteht Einverständnis, noch genau zu benennende städtische Grundstücke im
Umgriff des als Anlage 1 beigefügten Lageplans im Gebiet „Klinge“ zum Zweck der
Errichtung von Windenergieanlagen einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
3.
Zur
Auswahl eines geeigneten Nutzers wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes
Bieterverfahren durchzuführen und anschließend den Stadtrat über den Nutzer und
Nutzungsvertrag entscheiden zu lassen.