Betreff
Verpachtung städtischer Grundstücke (Klinge) zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2024/217
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.  Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2022 (Vorlage Nr. 2022/129 vom 19.07.2022; Beschlussauszug als Anlage 2 beigefügt) beschlossen, die LKW Kitzingen GmbH bei ihrem Vorhaben, in der Stadt Kitzingen regenerative Energie (Windkraft und PV-Anlagen) mit dem Ziel der unabhängigen Versorgung weiter auszubauen, zu unterstützen und den Oberbürgermeister beauftragt, ein entsprechendes Konzept für die „Regionale Erneuerbare Energie-Erzeugung“ zu erarbeiten und die notwendigen Schritte zu deren Umsetzung einzuleiten.

 

Im Anschluss an diese Beschlussfassung wurde von der LKW Kitzingen GmbH ein potentielles Windeignungsgebiet der Stadt Kitzingen im Waldgebiet „Klinge“ ausfindig gemacht, auf dem insgesamt 4 Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden könnten. Es handelt sich fast ausschließlich um Waldgrundstücke in der „Klinge“.

 

2.  Die Stadt ist Eigentümerin der genannten Flächen und muss diese über einen Pacht- bzw. Nutzungsvertrag einem Dritten, der die Windenergieanlagen nach eigenem Konzept, nach eigener Planung und auf eigene Rechnung errichtet, zur Verfügung stellen, damit das Projekt realisiert werden kann. Da bislang noch kein Beschluss vorhanden ist, ob die Stadt bereit ist, an dieser Stelle (Wald) Flächen zur Nutzung für Windenergieanlagen gegen ein marktübliches Entgelt zur Verfügung zu stellen, bedarf es des hier nun vorgelegten Grundsatzbeschlusses, bevor die Sache weiter bearbeitet wird.

 

Der Abschluss eines entsprechenden entgeltlichen Nutzungsvertrages ist hier nicht ausschreibungspflichtig i.S. des europäischen Vergaberechts. Allerdings ist es aus haushalts- und kommunalrechtlichen Gründen erforderlich, ein nationales öffentliches Verfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vertragspartner zu den üblichen Marktkonditionen zu finden. Nach Durchführung eines solchen Verfahrens wird der Stadtrat erneut mit der Entscheidung wie in Ziff. 3 des Beschlusses dargelegt befasst.

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, noch genau zu benennende städtische Grundstücke im Umgriff des als Anlage 1 beigefügten Lageplans im Gebiet „Klinge“ zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.

 

3.    Zur Auswahl eines geeigneten Nutzers wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Bieterverfahren durchzuführen und anschließend den Stadtrat über den Nutzer und Nutzungsvertrag entscheiden zu lassen.