Ausgangslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzach am Main hat in
der Sitzung am 02.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vierte
Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ im Regelverfahren gem. EAG-Bau beschlossen.
Der Vorentwurf wurde am 22.10.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. 4
Abs. 1 BauGB erfolgt vom 18.11.2024 bis 18.12.2024.
Ziele:
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets südlich der B22 in
Stadtschwarzach (siehe Anlage 3).
Lage und Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan „Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich
der B22“ umfasst eine Fläche von ca. 2,26 ha und wird nach § 8 BauNVO als Gewerbegebiet
festgesetzt (siehe Anlage 2).
Der festgesetzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 328,
329 (Teilfläche), 330 und 331 der Gemarkung Stadtschwarzach.
Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Vierte
Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ liegt am südöstlichen Rand des
Ortsteils Stadtschwarzach und grenzt an die Gemarkungsgrenze des Ortsteils
Düllstadt an (siehe Anlage 1). Im Süden schließt das Plangebiet an einen
landwirtschaftlichen Weg sowie ein in Privatbesitz verbleibendes und mit einer
landwirtschaftlich genutzten Halle bebautes Flurstück an. Im Osten grenzt das
Plangebiet an eine Landschaftshecke mit dahinterliegendem Flurweg an. Im Norden
entsteht der Anschluss bzw. Lückenschluss zum bestehenden Gewerbegebiet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt
in der Zeit vom 18.11.2024 bis 18.12.2024. Die Stadt Kitzingen wurde mit
Schreiben vom 14.11.2024 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 18.12.2024
abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um
Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder
Anregungen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder
Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ
beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis dem Markt Schwarzach am Main mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis dem Markt Schwarzach am Main mitzuteilen.