Der Haupt-Finanz- und Kulturausschuss ist gemäß seiner Geschäftsordnung für außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von mehr als 25.000 € zuständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Maßnahme wurde mit StR-Beschluss v. 27.07.2023 beschlossen und die geschätzten Zahlen mit Mail vom 27.11.2023 von der Schulverwaltung an die damalige Kämmerin gemeldet. Der Ansatz ist nicht im Investitionsprogramm 2024 berücksichtigt.
Die Maßnahme wurde
im Jahr 2024 umgesetzt, es wurden bereits 6.195 € für vorliegende Rechnungen
bereitgestellt. Die verbleibenden geschätzt ~130.600 € werden voraussichtlich
noch 2024 kassenwirksam, die Stellung der jeweiligen Rechnung ist jedoch
abhängig von der ausführenden Firma.
Da die Höhe der
Mittelbereitstellung eines Gremienbeschlusses bedarf und die Mittel zum
Zeitpunkt des Rechnungseingangs bereitstehen sollen, sollen die weiteren Mittel
bereits beschlossen werden; die Mittelbereitstellung erfolgt jedoch erst dann
sukzessive anhand der tatsächlich benötigten Mitteln lt. Rechnungen.
Die Deckung wird nach dem derzeitigen Stand des Haushaltes ermittelt. Sie ist eine Momentaufnahme. Sollte bis zum Jahresende 2024 die entsprechende Deckungsmöglichkeit wegfallen, muss diese durch eine neue Deckung ersetzt werden.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, solche Veränderungen, soweit dies haushaltsrechtlich erforderlich ist, zu entscheiden. Dies ist erforderlich, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
- Vom
Sachvortrag 2024/225 wird Kenntnis genommen.
- Für das
Haushaltsjahr 2024 wird bei folgender Haushaltsstelle eine
Haushaltsüberschreitung
genehmigt:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VermHh 2111.9580 |
Grundschule - St.-Hedwig-Schule; Pausenhofgestaltung St.-Hedwig-Grundschule Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
0,00 € |
130.569,00
€ 6.195,00 € |
136.764,00
€ |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitung erfolgt über folgende Haushaltsstelle:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
8700.3600 |
Wirtschaftliche Unternehmen; Investitionszuweisungen vom Bund f. Sanierung Kleinkinder-becken |
130.569,00 € |
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
entsprechende Deckungsvorschläge für die o. g.
Haushaltsüberschreitung, soweit dies haushaltsrechtlich erforderlich ist,
zu ändern.