- Allgemeines
Zuständigkeit:
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen und Gymnasien ist durch den Landkreis sicherzustellen, in dem die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 SchBefV).
Gesetzlicher Beförderungsanspruch:
Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler einen Beförderungsanspruch, wenn der zurückzulegende Schulweg ab der 5 Jahrgangsstufe länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist.
Zuwendungsfähigkeit der Kosten der Schülerbeförderung:
Für die Schülerbeförderung, sofern sie nach dem Gesetz notwendig ist, erhält der zuständige Aufgabenträger vom Freistaat Bayern eine Zuweisung von ca. 60 % der Beförderungskosten.
Gleichwohl kann eine Kommune eine Beförderung einrichten, wenn sie der Ansicht ist, sie sei aus deren Sicht notwendig. Diese Beförderung ist dann allerdings nicht zuwendungsfähig und stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar.
- Gegenwärtige Situation
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg über drei Kilometer vom Wohnort Marshall Heights zu den weiterführenden Schulen wie Gymnasium und Realschule ist, bekommen vom Landratsamt eine Busfahrkarte. Diese Schülerinnen und Schüler müssen dann zu Fuß bis zur Bushaltestelle in der Jahnstraße laufen, steigen hier in die Linie 8101 ein. Hier fährt um 7.18 Uhr bzw. um 7.41 Uhr ein Bus in Richtung Bahnhof. Bei der Beförderung um 7.18 Uhr und einem Umstieg am Bahnhof in die Linie 8110 kann man über das Gymnasium bis zur Realschule befördert werden.
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg unter drei Kilometer vom Wohnort Marshall Heights zu den weiterführenden Schulen wie Gymnasium und Realschule ist, bekommen keine Busfahrkarte vom Landratsamt. Falls eine Beförderung gewünscht ist, müssen sich die Eltern selbst kümmern.
Die Bushaltestelle Jahnstraße ist mit einem max. Fußweg von ca. 1,7 km (siehe Anlage) gut aus den Marshall Heights erreichbar.
Wiederholt wurde die Forderung an die Stadt Kitzingen herangetragen, für die Schülerinnen und Schüler aus den Marshall Heights eine Beförderung zu Gymnasium und Realschule zu organisieren, um keine langen Wege mehr zu Fuß zurücklegen zu müssen.
- Kosten einer eigenen Schülerbeförderungslinie aus den Marshall Heights zu Gymnasium und Realschule
Die Verwaltung schätzt bei einer täglichen Hin- und Rückfahrt zu den Hauptverkehrszeiten (ca. 7.00 Uhr Hinfahrt, ca. 13.00 Uhr Rückfahrt) an 185 Schultagen mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 70.000 €.
Diese Schülerbeförderungslinie aus den Marshall Heights zu Gymnasium und Realschule stellt eine freiwillige Leistung dar, die nach Art. 10 A FAG nicht zuwendungsfähig wäre.
- Empfehlung der Verwaltung
Viele Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtgebieten nutzen für die Beförderung zu den weiterführenden Schulen den ÖPNV oder gehen den Schulweg zu Fuß. Stellt die Stadt Kitzingen nun eine eigene Schülerbeförderungslinie aus den Marshall Heights zu Gymnasium und Realschule zur Verfügung, würde die Einrichtung dieser Schulbuslinie einen Präzedenzfall für die anderen Stadtgebiete bedeuten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine eigene Schülerbeförderungslinie aus den Marshall Heights zu Gymnasium und Realschule einzurichten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Schülerinnen und Schüler aus den Marshall Heights werden nicht durch eine städtische Schulbuslinie befördert.
Alternativ:
3. Die Schülerinnen und Schüler aus den Marshall Heights werden durch eine städtische Schulbuslinie befördert.