Maßnahmenbeschluss 1. und 2. BA - Grundsatzentscheidung 3. BA
Seitens der Staatsregierung wurde 2016 beschlossen, das bayerische Staatsarchiv von Würzburg nach Kitzingen in die städtische Fläche Deusterareal am nördlichen Rand der Altstadt zu verlegen. Am 29.07.2021 hat der Stadtrat der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 86 „Von-Deuster-Park“ zugestimmt. Damit verbunden ist der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabensträger (Freistaat Bayern) mit dem Ziel ein Archivgebäude für die staatlichen Archive Bayerns in Kitzingen zu realisieren. Darüber hinaus soll der Freiraum neugestaltet werden. Die staatliche Fläche für das Staatsarchiv umfasst 8.500 m² und der Stadt 14.000 m² sowie ca. 6.450 qm Ausgleichsfläche für Zauneidechsen- Aussetzflächen (CEF) inkl. knapp 3.000 qm Gehölzpflanzungen.
Neben den Bestimmungen zur Anlage und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen hat sich die Stadt gem. dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die Flächen mit besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz) sowie die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsanlagen einschl. Feuerwehrzufahrt bis zur Eröffnung des Staatsarchivs für eine öffentliche Nutzung zu erstellen. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich weitgehend erstellt. Der im Jan. 2023 begonnene Neubau des Staatsarchivs verläuft planmäßig und die bauliche Fertigstellung inkl. dem staatlichen Bereich der Außenanlagen soll bis Dezember 2025 erfolgen. Die offizielle Inbetriebnahme soll bis Ende 2026 erfolgen.
In 2020 wurde unter Beteiligung der Stadt ein Planungswettbewerb durchgeführt und dem Ergebnis im VBA vom 09.07.2020 öffentlich zugestimmt. Dieser beinhaltete im Realisierungsteil den Neubau des Staatsarchivs inkl. staatlichen Freiflächen und Verkehrsanlagen sowie einen Ideenteil für die städtischen Grünflächen.
Dementsprechend strebt die Stadt folgenden Zeitplan an:
1. BA: Altstadt Kitzingen, Entlastungsparkplatz am Staatsarchiv bis Ende 2025
2. BA: Altstadt Kitzingen, Anbindung Bildungspark und Entlastungsparkplatz bis II. 2026
3. BA: Altstadt Kitzingen, Freianlagen Bildungspark bis I. 2027
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt wurde im Nov. 2023 der Architektenvertrag (Freianlagen) an das IB Viebahn GmbH aus 97084 Würzburg vergeben. Maßgebliche Vorgaben waren neben dem Zeitplan, dass sich die Gestaltung an der Materialität und Formgebung des Staatsarchivs orientiert. Dies wirkt sich im Bereich der Parkplätze und Zuwegung insbesondere in der Beleuchtung aus sowie in einem hochwertigen Pflasterbelag der Zuwegung aus Travertin bis zur Brücke an der Feldstraße. Von dem Wunsch auch Travertin als Belag für die Parklätze zu verwenden wurde seitens der Stadt aus Kostengründen Abstand genommen. Ebenso sollen in diesem Bereich die Baumstandorte aufgelockert und in Gruppen angelegt werden, um neben einer der Umgebung besser angepassten Struktur sowohl die Ausleuchtung als die Pflege zu erleichtern. Im Bereich der städtischen Freiflächen steht die öffentliche Nutzung als Bildungspark mit einer hohen möglichst barrierearmen Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Die genaue Ausgestaltung soll insbesondere mit den Schulen intensiv besprochen werden. Der Übergang von den staatlichen zu den städtischen Freiflächen soll „fließend“ sein. Die barrierefreie Zuwegung zum Main gem. dem Planungswettbewerb soll aus Kostengründen nicht umgesetzt werden.
Gem. den angefügten Planungen fallen folgende Baukosten an:
1. BA: Altstadt Kitzingen, Entlastungsparkplatz am Staatsarchiv 330.000,- €
2. BA: Altstadt Kitzingen, Anbindung Bildungspark und Entlastungsparkplatz 740.000,- €
3. BA: Altstadt Kitzingen, Bildungspark 2,25 Mio. €
Die Nebenkosten können gem. den Vorgaben der Städtebauförderung zwischen 18 bis 23 %, also knapp 600.000,- € angesetzt werden. Die Maßnahme wurde mit der Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken grundsätzlich bereits im Vorfeld abgestimmt. Die förderfähigen Kosten können mit 60% bezuschusst werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt auf der Grundlage der vorgestellten Planungen (gem. Anlage 1 und 2) für den 1. Bauabschnitt (Entlastungsparkplatz am Staatsarchiv) und 2. Bauabschnitt (Anbindung Bildungspark und Entlastungsparkplatz) des IB Viebahn GmbH (Stand 14.11.2024) und den Kostenaufstellungen über 873.200,- € bzw. 389.400,- € einen höchstmöglichen Fördermittelantrag bei der Bund-Länder-Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zustellen.
3. Nach Erhalt positiver Fördermittelbescheide oder Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die BA 1 + 2 wird der Oberbürgermeister ermächtigt auf der Grundlage der Planungen die weiteren Planungsschritte der Stufe 3 (Leistungsphase 5, 6; Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) ausführen und die Baumaßnahmen umsetzen zu lassen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt auf der Grundlage der vorgestellten Planung für den 3. Bauabschnitt (Freianlagen Bildungspark) des IB Viebahn GmbH (Stand 14.11.2024) und der Kostenschätzung über Baukosten in Höhe von 2,25 Mio. € die weiteren Planungsschritte der Stufe 2 (Entwurfsplanung) zu beauftragen und in Verbindung mit den Schulen und dem staatlichen Bauamt weiterzuverfolgen
5. Die notwendigen Mittel i. H. v. 1,3 Mio. € für die weiteren Planungsleistungen (BA 1-3) sowie bauliche Umsetzung der Bauabschnitte 1+2 stehen im Haushalt 2025 ff. unter den Haushaltsstellen 1.5830.9502, 1.5830.9501, 1.5830.9590 mit insgesamt 1.880.000,- € zur Verfügung.